Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1885. (76)

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Strecke: Limburg—-Hadamar, von ihren bisherigen Bezirken abgetrennt und: 
ad I a dem Bezirk der Eisenbahndirektion zu Bromberg, ad I h dem Bezirk 
der Eisenbahndirektion zu Berlin, ad II dem Bezirk der Eisenbahn- 
direktion zu Altona, ad III dem Bezirk der Eisenbahndirektion (rechts- 
Crheinischen) zu Cöln, zugetheilt werden, 
D. das durch Meinen Erlaß vom 21. Februar 1880 (Gesetz= Samml. 
S. 49) im Bezirk der Eisenbahndirektion zu Breslau errichtete Königliche 
Eisenbahn-Betriebsamt zu Posen aus diesem Bezirke ausgeschieden und 
der Eisenbahndirektion zu Bromberg unterstellt wird, 
E. Königliche Eisenbahn-Betriebsämter, ressortirend von derjenigen 
Eisenbahndirektion, zu deren Bezirk sie gehören, neu errichtet werden: I. im 
Bezirk der Eisenbahndirektion zu Berlin: eins in Breslau, II. im Bezirk 
der Eisenbahndirektion zu Breslau: je eins in Breslau und Oppeln, 
III. im Bezirk der Eisenbahndirektion zu Altona: je eins in Berlin, Ham- 
burg, Kiel und Flensburg, IV. im Bezirk der Eisenbahndirektion (rechts- 
rheinischen) zu Cöln: eins in Neuwied. 
Die hiernach zu errichtenden Behörden sollen in Angelegenheiten der ihnen 
übertragenen Geschäfte alle Befugnisse und Pflichten einer öffentlichen Behörde haben. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 9. März 1885. 
Wilhelm. 
Maybach. 
An den Minister der öffentlichen Arbeiten. 
Ges. Samml, 1885. (Nr. 9037.) 12
	        
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