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Strecke: Limburg—-Hadamar, von ihren bisherigen Bezirken abgetrennt und:
ad I a dem Bezirk der Eisenbahndirektion zu Bromberg, ad I h dem Bezirk
der Eisenbahndirektion zu Berlin, ad II dem Bezirk der Eisenbahn-
direktion zu Altona, ad III dem Bezirk der Eisenbahndirektion (rechts-
Crheinischen) zu Cöln, zugetheilt werden,
D. das durch Meinen Erlaß vom 21. Februar 1880 (Gesetz= Samml.
S. 49) im Bezirk der Eisenbahndirektion zu Breslau errichtete Königliche
Eisenbahn-Betriebsamt zu Posen aus diesem Bezirke ausgeschieden und
der Eisenbahndirektion zu Bromberg unterstellt wird,
E. Königliche Eisenbahn-Betriebsämter, ressortirend von derjenigen
Eisenbahndirektion, zu deren Bezirk sie gehören, neu errichtet werden: I. im
Bezirk der Eisenbahndirektion zu Berlin: eins in Breslau, II. im Bezirk
der Eisenbahndirektion zu Breslau: je eins in Breslau und Oppeln,
III. im Bezirk der Eisenbahndirektion zu Altona: je eins in Berlin, Ham-
burg, Kiel und Flensburg, IV. im Bezirk der Eisenbahndirektion (rechts-
rheinischen) zu Cöln: eins in Neuwied.
Die hiernach zu errichtenden Behörden sollen in Angelegenheiten der ihnen
übertragenen Geschäfte alle Befugnisse und Pflichten einer öffentlichen Behörde haben.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 9. März 1885.
Wilhelm.
Maybach.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Ges. Samml, 1885. (Nr. 9037.) 12