Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1887. (78)

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Uebertrag. ... 1376000 Mark, 56 607 000 Mark; 
3) für die Verlegung der Berlin— 
Stettiner Eisenbahn zwischen 
Berlin und Pankow die Summe 
vonn . . . . . . . . .. 4500 000 
4) für die Erweiterung des Bahn- 
hofes Potsdam die Summe von 536 000 
5) für die Erweiterung des Bahn- 
hofes Aschersleben die Summe 
ve 245000 
6) für die Erweiterung des Berliner 
Bahnhofes in Hamburg die 
Summe . . . . . . . . . . . .. 275 000 
7) für die Erweiterung des Bahn. 
hofes Altona (Ottensen) die 
Summe . . . .. . . . . . . . .. 400 000 
8) für die Anlage einer Hafenbahn 
zu Apenrade die Summe von 60 000 
9) für die Erweiterung des Bahn- 
hofes Königsdorf die Summe von 260 000 
10) für die Einführung der Bahn 
Neuß-Neersen-Rheydt-Morr in 
den Bahnhof Rheydt der Linie 
Düsseldorf-Aachen die Summe 
..................... 475000- 
wohngebäuden für das Bahn- 
bewachungspersonal die Summe 
ve ... 6 600 O00 
zusammen 14727000 
insgesammt. 71 334 000 Mark 
zu verwenden. 
Mit der Ausführung der vorstehend unter Nr. I Litt. a 1 bis 19 auf- 
geführten Bahnen ist erst dann vorzugehen, wenn nachstehende Bedingungen 
erfüllt sind: 
A. Der gesammte zum Bau der Bahnen und deren Nebenanlagen nach 
Maßgabe der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten oder im Enteignungs- 
verfahren festzustellenden Projekte erforderliche Grund und Boden ist der Staats- 
regierung in dem Umfange, in welchem derselbe nach den landesgesetzlichen Be- 
stimmungen der Enteignung unterworfen ist, unentgeltlich und lastenfrei — der 
dauernd erforderliche zum Eigenthum, der vorübergehend erforderliche zur Be- 
nutzung für die Zeit des Bedürfnisses — zu überweisen, oder die Erstattung der
	        
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