Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1900. (49)

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oder  eine  besondere  Mühewaltung  übernehmen,  hat  der  Vorsitzende  des  Gesellenausschusses
  oder  sein  Stellvertreter  mit  vollem  Stimmrecht  theilzunehmen.

Die  Beschlüsse  des  Vorstands  werden  in  ein  Protokollbuch  eingetragen  und
von  dem  Vorsitzenden  sowie  dem  Protokollführer  unterzeichnet.

ß.  17
Der  Vorsitzende  beruft  und  leitet  die  Sihungen  des  Vorstands,  er  ist  der
Dienstvorgesetzte  der  Beamten  der  Kammer.
Die  gleichen  Befugnisse  stehen,  wenn  der  Vorsitzende  verhindert  ist,  seinem
Stellvertreter  zu.

8  18.

Der  Vorstand  vertritt  die  Handwerkskammer  nach  außen  in  allen  gerichtlichen
  und  außergerichtlichen  Angelegenheiten.  Schriftliche  Willenserklärungen  des
Vorstands  müssen  in  dessen  Namen  ausgestellt,  von  dem  Vorsitzenden  oder  seinem
Stellvertreter  und  einem  zweiten  Vorstandsmitglied  unterzeichnet  und  von  dem
Sekretär  beglaubigt  sein.

Eine  in  solcher  Form  ausgestellte  Erklärung  gilt  Dritten  gegenüber  als  eine
die  Handwerkskammer  verpflichtende  Willenserklärung  des  Vorstands.

Die  Vorstandsmitglieder  dürfen  indessen  bei  eigener  Verantwortung  eine  solche
Erklärung  nur  auf  Grund  eines  vorschriftsmäßig  gefaßten  Beschlusses  ausstellen.

8  19.

Der  Kassenführer  besorgt  die  aus  der  Führung  der  Kasse  sich  ergebenden
Geschäfte  nach  den  Anweisungen  des  Vorstands;  insbesondere  hat  er  den  Haushaltsplan
  zu  entwerfen.

8  20.

Soweit  dieses  Statut  nicht  abweichende  Bestimmungen  enthält,  kann  der
Vorstand  seine  Geschäftsorbnung  und  die  Vertheilung  der  Verwaltungsgeschäfte  unter
seine  Mitglieder  durch  eigene  Beschlüsse  regeln.  Der  Vorstand  darf  nur  solche  Auf—-wendungen
  machen,  die  im  genehmigten  Haushaltsplan  vorgesehen  sind;  Ueberschreitungen
  bedürfen  der  Genehmigung  der  Aussichtsbehörde.

8  21.

Der  Sekretär  hat  den  Vorstand  nach  näherer  Anweisung  des  Vorsitzenden
bei  den  laufenden  Verwaltungsgeschäften  zu  unterstützen.  Er  darf  nicht  Mitglied
der  Kammer  sein.

Soll  mit  ihm  ein  Dienstvertrag  auf  länger  als  6  Jahre  geschlossen  werden,
so  ist  hierzu  die  Genehmigung  der  Aufsichtsbehörde  einzuholen.

#  22.
Die  Handwerkskammer  hält  jährlich  eine  ordentliche  Sitzung  ab.  Außer-