Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1887. (78)

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9) Eschwege, umfassend die Klassen Eschwege, Allendorf und Waldkappel 
mit 38 Pfarrstellen; 
10) Gelnhausen-Schlüchtern, umfassend die Klassen Gelnhausen, Meerholz- 
Schlüchtern und Schwarzenfels mit 35 Pfarrstellen; 
11) Rinteln, umfassend die Klassen Rinteln und Obernkirchen mit 24 Parr- 
stellen; 
12) Schmalkalden, umfassend die bisherige lutherische und die bisherige 
reformirte Inspektur Schmalkalden; 
13) Fulda-Hünfeld-Gersfeld, mit 9 unirten und 6 lutherischen Pfarrstellen. 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung und das kirchliche 
Amtsblatt des Konsistorialbezirks Cassel zu veröffentlichen. 
Bad Gastein, den 22. Juli 1887. 
Wilhelm. 
v. Goßler. 
An den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten. 
  
  
(Nr. 9227.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für 
einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Hannover, Soltau und Stade. 
Vom 29. Juli 1887. 
A## Grund des §F. 35 des Gesetzes über das Grundbuchwesen in der Provinz 
Hannover (Gesetz-Samml. 1873 S. 253, 1879 S. 11) bestimmt der Justiz= 
minister, daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das 
Grundbuch im F. 32 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Hannover gehörigen Bezirke der Ge- 
meinden Heitlingen und Brink mit Evershorst, 
für den zum Bezirk des Amtsgerichts Soltau gehörigen Bezirk der Stadt- 
gemeinde Soltau, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Stade gehörigen Bezirke der Gemeinden 
Brunshausen, Burweg, Hammah, Hammahermoor) Kutenholz, Wedel, 
Weißemmoor und Stadersand (Stader-Sand) 
am 1. September 1887 beginnen soll. 
Ems, den 29. Juli 1887. 
Der Justizminister. 
Friedberg.
	        
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