Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1887. (78)

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4) der Aachen-Jülicher Eisenbahn und 
5) der Angermünde-Schwedter Eisenbahn 
sowie zur Wiederveräußerung der Strecke Dresden —Elsterwerda der Berlin- 
Dresdener Eisenbahn an das Königreich Sachsen 
nach Maßgabe der bezüglichen Vertragsbestimmungen ermächtigt. 
KC. 2. 
Die Staatsregierung wird ermächtigt, nach Maßgabe der im §. 1 unter 
1 bis 5 gedachten Verträge den Umtausch von: 
a) 15750 000 Mark Stammaktien der Berlin-Dresdener Eisenbahngesell- 
schaft in Staatsschuldverschreibungen der 3½ prozenigen konsolidirten 
Anleihe zum Betrage von .... . . . .. . .. 0 000 Mark — Pf., 
b) 15750 000 Mark Stamm Prioritätsaktien 
der Berlin-Dresdener Eisenbahngesellschaft in 
Staatsschuldverschreibungen derselben Anleihe 
zum Betrage ddn . . . . . . . . . .. 9000000 — 
c) 3750 000 Mark Stammaktien der Nord- 
hausen= Erfurter Eisenbahngesellschaft in 
Staatsschuldverschreibungen derselben Anleihe 
zum Betrage von .. . . .. .. .. . . .. . ... 1339285 71 
d) 4 500 000 Mark Stamm-Prioritätsaktien der 
Nordhausen-Erfurter Eisenbahngesellschaft in 
Staatsschuldverschreibungen derselben Anleihe 
zum Betrage ..... ... ... . ... . ... 4 821 428 57 
e) 7200000 Mark Stammaktien der Ober— 
lausitzer Eisenbahngesellschaft in Staatsschuld- 
verschreibungen derselben Anleihe zum Be- 
———..5 1 028 51 43 
) 10 800 000 Mark Stamm Prioritätsaktien 
der Oberlausitzer Eisenbahngesellschaft in 
Staatsschuldverschreibungen derselben Anleihe 
————————— . . . . . . . . . . .. 10 285714 29 
8) 4 800 000 Mark Stammaktien der Aachen- 
Jülicher Eisenbahngesellschaft in Staats- 
schuldverschreibungen derselben Anleihe zum 
Betrage ddndnn#. ... 6 857 142 86 
zu übertragen. 37 082 142 Mark 86 Pf. 
 
	        
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