Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1887. (78)

vertrag, 
betreffend 
den Uebergang des Angermünde-Schwedter Eisenbahnunternehmens 
auf den Staat. 
Zwischen der Königlichen Staatsregierung, vertreten durch den Geheimen Re— 
gierungsrath Kirchhoff als Kommissarius des Ministers der öffentlichen Arbeiten 
und den Geheimen Ober-Finanzrath Schmidt als Kommissarius des Finanz- 
ministers einerseits, und dem Bürgermeister Dr. v. Richter, den Kaufleuten 
Gustav Zimmer, Julius Heinrich und Carl Pastorff, dem Rentier Fritz 
Breitenfeldt, sämmtlich in Schwedt a. O. wohnhaft, und dem Rathmann August 
Beccard, dieser in Vierraden wohnhaft, als den durch Beschluß der General- 
versammlung vom 30. Oktober 1886 behufs Vollziehung dieses Vertrages er- 
nannten Kommissarien der Angermünde-Schwedter Eisenbahngesellschaft anderer- 
seits, ist unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Genehmigung, sowie nach er- 
folgter Zustimmung der Generalversammlung der Aktionäre der vorgenannten 
Eisenbahngesellschaft folgender Vertrag abgeschlossen worden: 
. 1. 
Die Angermünde-Schwedter Eisenbahngesellschaft tritt an den Preußischen 
Staat ihr gesammtes bewegliches und unbewegliches Vermögen mit allen ihr zu- 
stehenden Rechten und obliegenden Verpflichtungen zu vollem Eigenthum ab. Es 
gehen daher außer den Bahnanlagen nebst Zubehör, den Dienstwohngebäuden 
und Dispositionsgrundstücken, sämmtliche Fonds der Gesellschaft, die Materialien- 
bestände, sowie alle dem Angermünde-Schwedter Eisenbahnunternehmen zustehenden 
Tchte und Gerechtigkeiten ohne irgend welche Ausnahme auf den Preußischen 
taat über. 
§. 2. 
Der für die Abtretung dieser Rechte (§. 1) vom Staate zu zahlende Kauf- 
preis beträgt 171 000 Mark. 
Außerdem übernimmt der Staat die Schulden der Angermünde-Schwedter 
Eisenbahngesellschaft als Selbstschuldner. 
S. 3. 
Mit dem 1. des zweiten auf die Perfektion dieses Vertrages folgenden 
Monats erfolgt die Auflösung der Angermünde-Schwedter Eisenbahngesellschaft.
	        
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