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6) die Gemeindebezirke Hammer, Rädchen und Polnisch-Tarnau, sowie
der Hammer= und der Oglisch-See nebst den dazu gehörigen Brüchen
aus dem Amtsbezirke Schlawa im Kreise Freistadt unter Abzweigung
von dem Amtsgerichte zu Carolath dem Amtsgerichte in Glogau;
7) die Gemeinde Schröck im Kreise Marburg unter Abzweigung von dem
Amtsgerichte zu Amöneburg dem Amtsgerichte zu Marburg
8) der Gutebezirk Oberförsterei Mengsberg im Kreise Kirchhain unter Ab-
zweigung von dem Antsgerichte zu Kirchhain dem Amtsgerichte zu
Rauschenberg;
9) die bisher zu dem Amtzgerichtsbezirke Schlüchtern gehörigen Theile des
Gutsbezirkes Oberförsterei Niederkalbach im Kreise Schlüchtern dem Amts-
gerichte zu Schwarzenfels;
10) der Gemeindebezirk Horbruch aus der Bürgermeisterei Rhaunen im
Kreise Berncastel unter Abzweigung vom Amtsgerichte zu Bernaastel
dem Amtsgerichte zu Rhaunen.
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Das gegenwärtige Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1888 in Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Charlottenburg, den 7. Mai 1888.
(I. S.) Friedrich.
Fürst v. Bismarck. v. Puttkamer. v. Maybach. Frhhr. v. Lucius.
v. Friedberg. v. Boetticher. v. Goßler. v. Scholz.
Bronsart v. Schellendorff. Gr. v. Bismarck.
(Nr. 9274.) Gesetz, betreffend die Errichtung eines Amtsgerichts in Gnadenfeld. Vom
· 8. Mai 1888. «
Wir Friedrich, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen ꝛc.
verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages Unserer Monarchie,
was folgt:
S. 1.
In der Gemeinde Gnadenfeld im Kreise Cosel wird ein Amtsgericht errichtet.
Der Bezirk desselben wird aus den Amtsbezirken Rzetzitz, Gnadenfeld, Chrost,
Trawnig mit Ausnahme des Guts= und des Gemeindebezirks Trawnig, Kosten-