Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1888. (79)

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Schlußprotokoll 
zum 
Staatsvertrage zwischen Preußen) Sachsen-Meiningen, Schwarzburg- 
Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt wegen Herstellung einer 
Eisenbahn von Arnstadt nach Saalfeld. 
Die unterzeichneten Bevollmächtigten waren heute zusammengetreten, um zum 
Abschluß und zur Vollziehung des vereinbarten Staatsvertrages wegen Herstellung 
einer Eisenbahn von Arnstadt nach Saalfeld zu schreiten. Hierbei sind in das 
gegenwärtige Schlußprotokoll, welches durch die Ratifikation des Vertrages als 
mitgenehmigt gelten soll, nachstehende mit den Vereinbarungen des Vertrages 
selbst gleich verbindliche Erklärungen aufgenommen worden. 
Zu Artikel II. 
Die Königlich Preußische Regierung wird bei der ausführlichen Bearbeitung 
des Entwurfs darauf Bedacht nehmen, daß bei Wöhlsdorf im Herzogthum 
Sachsen-Meiningen auf Wunsch der Herzoglichen Regierung ein Haltepunkt für 
den Personenverkehr, und bei Niederwillingen oder zwischen Niederwillingen und 
Roda im Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen eine Haltestelle für Personen- 
und Güterverkehr angelegt werde, sofern der Ausführung nicht besondere technische 
Schwierigkeiten entgegenstehen. 
Zu Artikel IV und V. 
Die Königlich Preußische Regierung erklärt sich bereit, bei der ausführlichen 
Bearbeitung und Feststellung der Linie thunlichst darauf Rücksicht zu nehmen, 
daß durch etwaige Verschiebungen derselben gegen den bisher nur allgemein 
bearbeiteten Entwurf der Grunderwerb nicht vertheuert werde. Auch wird die 
Königlich Preußische Regierung es sich angelegen sein lassen, bei dem Grund- 
erwerbsgeschäft die Interessen der drei anderen betheiligten Regierungen thunlichst 
zu wahren. Jede der letzteren ist insbesondere berechtigt, sich bei den Grund- 
erwerbsverhandlungen durch einen Vertreter zu betheiligen, welcher von der bau- 
leitenden Behörde zu den Verhandlungen einzuladen ist. 
Die mit dem vereinbarten Entwurfe übereinstimmend befundenen vier Aus- 
fertigungen des Vertrages sind hierauf von den Bevollmächtigten unterzeichnet 
und untersiegelt worden, und es haben der Königlich Preuß sche/ der Herzoglich 
Ges. Samml. 1888. (Nr. 9283.)
	        
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