Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1888. (79)

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In den Schulverhältnissen der Schloß- und der Hafengemeinde tritt eine 
Aenderung nicht ein. 
g. 9. 
Die in Folge der Vereinigung des Anschlußbezirkes mit der einen Stadt- 
kreis bildenden Stadtgemeinde Harburg nothwendig werdende Auseinandersetzung 
zwischen dem Landkreise und dem Stadtkreise Harburg erfolgt in dem durch §. 3 
Absatz 2 der Kreisordnung für die Provinz Hannover vom 6. Mai 1884 
(Gesetz Samml. S. 181) vorgeschriebenen Verfahren. 
Bekanntmachung. 
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz-Samml. S. 357) 
sind bekannt gemacht: 
1) das unterm 30. Januar 1888 Allerhöchst vollzogene Statut für die Ent- 
und Bewässerungsgenossenschaft zu Vinsebeck im Kreise Höxter durch das 
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Minden Nr. 15 S. 95, ausgegeben 
den 14. April 1888; 
2) der Allerhöchste Erlaß vom 29. Februar 1888, betreffend eine Abänderung 
des Statuts für die Deichgenossenschaft der Alten Laache vom 27. März 
1882, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Danzig Nr. 18 
S. 121, ausgegeben den 5. Mai 1888) 
3) der Allerhöchste Erlaß vom 14. Mätz 1888, betreffend die Anwendung 
des Enteignungsrechts zur Erwerbung derjenigen Grundflächen, welche 
behufs Regelung der Abwässerungsverhältnisse der Treeneniederung für 
eine dritte Entwässerungsschleuse und für ein neues Unterthor in der 
Treene bei Friedrichstadt im Kreise Schleswig, sowie zur Regulirung an- 
schließender Uferstrecken seitens des Staats erforderlich sind, durch das 
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Schleswig Nr. 21 S. 196, aus- 
gegeben den 5. Mai 1888) 
4) der Allerhöchste Erlaß vom 21. Mätz 1888, betreffend die Verleihung 
des Enteignungsrechts an die Firma L. Wessel zu Bonn bezüglich der 
zum Bau einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anschlußbahn von 
dem Güterbahnhofe zu Bonn nach ihrer in Poppelsdorf belegenen Poczellan= 
fabrik erforderlichen Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königl. Regie- 
rung zu Cöln Nr. 19 S. 139, ausgegeben den 9. Mai 1888; 
5) der unterm 28. März 1888 Allerhöchst vollzogene Nachtrag zu dem Statut 
für die Entwässerungsgenossenschaft zu Kielczewo im Kreise Kosten vom 
2. Mai 1887 durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Posen Nr. 20 
S. 173, ausgegeben den 15. Mai 1888) 
e. Samml. 1888. (Nr. 9297. 42
	        
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