Maßstab
Nach-
l
Nr. Benennung der Segenstände. der Nachver. steuersatz Tarasätze.
steuerung.
Mark. Prozente des Bruttogewichts.
I
3)em-Imdzwctdrahttchgebluchtoch gefatbt
c) bis zur Nr. 17 englisch .. .. . . . .. 100 Kilogramm 24
5 über Nr. 17 bis Nr. 45 englisch desgl. 30 18 in Fässern unb Kisten.
» 45 »60 .. . . . . .. desgl. | 36 13 in Körben.
à " 60 79 dess9. 42 in Ballen.
5) »T79 englisch .. .. .. . . . . . . . . . . .. desgIl. 48
1 18 in Kisten aus hartem Holz und
in Fässern.
A 16 in Kisten aus weichem Holz.
4) drei- und mehrdrähtiges, einmal und wiederholt 4 1 „ in Ghe-
8 3 llen.
gezwirnt, roh, gebleicht, gefärbt desgl. in ar r und mehrhräh.
E tiges Garn auf Holz-
1 rollen:
14 in Kisten über 200 Kilogramm.
1 18 in Fässern.
- I 16 in Kisten.
5) zweidrähtiges, wiederholt gezwirntes, roh, ge- 13 in Körben.
bleicht, gefärbt; auch akkommodirter, zum Einzel- 3 in Ballen. ·
verkauf hergerichteter Baumwollenzwirn jeder Art desgl. 70 zud Ein eltemneder#
richteten aumwollen.
zwirn jeder Artauf Holz-
rollen:
13 in Kisten über 200 Kilogramm.
18. aͤ b Kisten.
6) Dochte, ungewebt . . . . .. desgl. 24 13 unt Kisten
7 in Ballen.
d) Waaren aus Baumwolle allein oder in Verbindung
mit Metallfäden ohne Beimischung von Seide Wolle
oder anderen unter Nr. 41 genannten Thierhaaren: «
1) rohe (aus rohem Garn verfertigte) dichte Gewebe
mit Ausschluß der aufgeschnittenen Sammete;
Tũll, roh und ungemustert .. .. . . . . . . . . . .. desgl. 80
2) gebleichte, dichte Gewebe, auch appretirt, mit
Ausschluß der aufgeschnittenen Sammete . desgl. « 100
3) alle nicht unter Nr. 1, 2 und 6 begriffene dichte
Gewebe; rohe (aus rohem Garn verfertigte) un- Z
dichte Gewebe mit Ausschluß der Gardinenstoffe, 18 r in a Siste und Kisten.
soweit sie nicht unter Jiffer 1 fallen; Strumpf- 51
waaren, Posamentier- und Knopfmacherwaaren;
auch Gespinnste in Verbindung mit Metallfäden desgl. 120
4) Gardinenstoffe, gebleicht und appretirntt . . desgl. 230
5) alle undichte Gewebe, wie Jaconet, Musselin,
Tüll, Marly, Gaze, soweit sie nicht unter Nr. 1, 3
und 4 begriffen snnddo . . ... desgl. 200
(Nr. 9308.)
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