Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1888. (79)

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Maßstab Nach- 4 
Nr. Benennung der Gegenstände. der Nachver.Keuersatz Tarasätze. 
steuerung. » 
Mark. Prozente des Bruttogewichts. 
25 2) Aller übrige Branntwein, einschließlich des ver- 
setzten: 
a) in Fässern eingeführt, einschließlich des im 
Zollgebiet oder in den anzuschließenden Ge- 
bietstheilen auf Flaschen umgefüllten 100 Kilogramm 180 11 in Ueberfässern. 
oder 
100 Liter 198 
oder 
1 Flasche 1,45 
24 in Kisten. 
9) in Flaschen eingeführtt . .. 100 Kilogramm 180 
oder 
Anmerkung zu b2. 1 Flasche / 
Im Jollgebiet oder in den anzuschließenden Gebietstheilen 
erzeugter Branntwein, auch daselbst zu Trinkbranntwein, « » 
Fruchtsåften,Wunsch-ukaähnlichenEsscnzenvetatbeiteh 1 Liter reinen 0,86 
Alkohols 
24 in Kisten. 
11 in Ueberfässern. 
e) Hefe aller Art mit Ausnahme der Weinhefe . .. . . 100 Kilogramm 65 in hüen pregzefen 
15 in Kisten. 
9 in Fässern. 
d) 1) Essig aller Art in Fässern eingeführt, einschließlich 
des im Jollgebiet oder in den anzuschließenden 
Gebietstheilen auf Flaschen umgefülltten 100 Kilogramm 8 
oder 
100 Liter 9,60 
oder 
1 Flasche 0,07 
2) Essig in Flaschen oder Kruken eingeführt. 100 seilogramm 48 Esen. 
100 Liter 93 
oder 
1 Flasche 0,70 
e) Wein und Most, auch Ciber: 
1) in Fässern eingeführt, einschließlich des im Joll- 
gebiet oder in den anzuschließenden Gebietstheilen 
auf Flaschen umgefülltten 4100 Kilogramm 24 11 in Ueberfässern. 
oder 
100 Liter 28 
oder 
1 Flasche 0,21 
  
(Ne. 008.) 
  
  
 
	        
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