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Maßstab Nach- .
Nr. Benennung der Gegenstände. der Nachver. rsteuersatz Tarasätze.
steuerung.
Mark. Progzente des Bruttogewichts.
258 B)Früchte (Südfrüchte):
1) frische Apfelsinen, Citronen, Limonen, Pome-
ranzen, Granaten, Datteln, Mandeln und der-
gleibhen 100 Kilogramm 4
Anerzung zu hl.
Verlangt der Nachsteuerpflichtige die Auszählung, so zahlt
er für 100 Stück Apfelsinen, Citronen, Limonen, Pomeranzen,
Hronaten O,es Mark.
* ð ber Augzöhlung bleiben verdorbene abgabefrei,
wenn sie in Gegenwart von Beamten weggeworfen werden.
» · 16 in Kisten.
2) Feigen, Korinthen, Rosinen besgl. 8 10 wo Fisen urd und Körben unter
il
3) getrocknete Datteln, Mandeln, Pomeranze, , Gra- «« VIII-, und Körben von
naten und dergleichen ... .. . .. .... desgl. 10 300 Kilogramm und darüber.
6 in Ballen.
Zusatztara für die der
Nettoversteuerung unter-
liegenden Südfrüchte:
2 in Säckchen oder Bällchen.
10 in Schachteln, Körbchen oder
istchen.
i) Gewürze:
1) Saffen .. desgl. 40 18 in Kisten.
2) andee Gewürze aller Art, nicht besonders ge- n Astra.
nantt:iii: . desgl. 50 ) 4 in Ballen.
Anmerkung zu i.
Gewürze zur Darstellung ätherischer Oele, sowie Muskat-
nüsse zur Darstellung von Muskatbalsam (ol. nucistae expr.) »
aufcrlaubnißfcheinunterKontrole....·............·.. frei
k) Heringe, gesalzen .. .. .. ... 1 gaß 3
Anmerkung zu k. (Tonne)
1) Gesalzen Heringe in nicht handelsüblicher Verpackung
werden mit 2 Mark für 100 Kilogramm nachversteuert.
2) Gewohene *“ zu Dünger bestimmt, nach vorgängiger «
Den-tin................................ frei
Für Honig in Waben:
20 in Bienenkörben oder in Bienen-
stöcken.
20 in Kisten.
13 in Körben.
1) Hnrigngn . . ..... . . . ... 100 Kilogramm 20 11 in Kübeln.
(Nr. 9308.)
Für ausgelassenen Honig:
ei dem in
Flaschen,
Buͤchsen 2c. einge-
gangenen Honig.
20 in Kisten
13 in Körben