Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1888. (79)

296 
  
Nr. 
Benennung der Gegenstände. 
Maßstab 
der Nachver- 
steuerung. 
Nach- 
steuersatz 
Mark. 
Tarasätze. 
Prozente des Bruttogewichts. 
  
25 
  
m) 1) Kaffee, roher, und Kaffeesurrogate (mit Aus- 
nahme von Cichorie) 
2) Kaffee, gebrannter 
Anmerkung zu m?2. 
In den anguschließenden Gebietstheilen gebrannter Kassee 
3) Kakao, in Bohnen: 
a) roher 
6) gebrannter 
Anmerkung zu m 3. 
In den anguschließenden Gebietstheilen gebrannter 
Kakao in Bohnen 
4) Kakaoschalen 
... 22 
2-2 
n) Kaviar und Kaviarsurrogate 
0) Käse aller Art..... ..... .... 
p) h) 4) Konfttüren, uckerwerk, Kuchenwerk aller 
Art) mit Zucker, Essig, Oel oder sonst, 
namentlich alle in Flaschen, Büchsen und 
dergleichen eingemachte, eingedämpfte oder 
auch eingesalzene Früchte, Gewürze, Gemüse 
  
100 Kilogramm 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
desgl. 
  
40 
50 
20 
  
17 in Kisten unter 200 Kilogramm. 
12 in Kisten von 200 Kilogramm 
und darüber. 
12 in Fässern mit Dauben von 
Eichen- und anderem harten Holz. 
8 in anderen Zässern. 
9 in Kärben. 
2 in Ballen. 
1 in Unschliebungen von 
sachem, leichtem Leinen. 
Für rohen Kaffee: 
16 in Kisten von weichem Holz 
unter 200 Kilogramm. 
8 in doppelwandigen, chlinder. 
sörmigen Fässern leichter Bauart, 
sogenannten Patentfässern, gleich, 
ob ganz oder nur theilweise aus 
hartem Holz. 
ein. 
20 in gässen und Kisten. 
13 in Käörben. 
6 in Ballen. 
13 in Fässern mit Dauben von 
Eichen, und anderem harten Holz 
und in Kisten. 
10 in anderen Fässern. 
9 in Körben. 
3 in Ballen. 
Für Kakao in Bohnen: 
1 in Säsken. 
1 in Unschließungen aus 
fachem, leichtem Leinen. 
20 in Fässern und Kisten. 
13 in Kärben. 
6 in Ballen. 
19 in Kisten von 50 Kilogramm 
und darüber. 
16 in Kisten unter 50 Kilogramm. 
11 in Fässern. 
12 in Kübeln von 150 Kilogramm 
und damnnter. 
8 in schweren Kübeln. 
8 in Körben. 
6 in Ballen. 
ein-
	        
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