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Maßstab Nach- .
Nr. Lenennung der Segenstände. der Nachver: steuersatz Tarasätze.
steuerung. 4
Mark. Prozente des Bruttogewichts.
c) Seife in Täfelchen, Kugeln, Büchsen, Krügen,
Töpfen u. s. w.; parfümirte Seifen aller UDrt .. 100 Kilogramm 30 U
d) wohlriechende Fette, wohlriechende fette Oele, wohl.
riechende nicht alkoholartige Wasser in unmittelbaren 16 in Kisten.
Umschließungen von mindestens 10 Kilogramm . . . . desgl. 20
e) alle übrigen Parfümerlen desgl. 100
32 Spielkarten, neben der inneren Abgabe 100 Kilogramm
brutto 60
33Steine und Steinwaaren:
a) Steine, roh oder blos behauen, auch gemahlen frei
Anmerkung zu a.
Zu den rohen oder blos behauenen Steinen gehören auch
solche Blöcke, welche an nicht mehr als drei Seitenflächen
eine Bearbeitung mit der Säge zeigen.
b) Mühlsteine, auch mit eisernen Reifen; Flintensteine,
gehauen oder geschnitten) Schleif- und Wetsteine
allerArt.................................. 100 Kilogramm 0,25
e) roher Tafelschiefer ...................... . . ... desgl. 0,50
d) gesägte Blöcke; grobe Steinmetzarbeiten (z. B. Fenster-
änke, Gesimstheile, Plinthen) von schlichter, nicht
verzierter Arbeit, mit Ausnahme der groben Stein-
metzarbeiten aus Alabaster oder Marmor, zu welchem
der sogenannte belgische Granit, 6cossines — petit
granit — nicht gehöä0üt frei
e) Dachschiefer und rohe Schieferplattororn 100 Kilogramm 0,50
f) geschnittene oder gespaltene Platten aus Steinen aller
Art, ungeschliffen) Steinmetzarbeiten, soweit sie nicht
unter d begriffen sind, ungeschlissen desgl. 3
Anmerkung zu e und (.
Platten von mehr als 16 cm Stärle sind als Bläcke zu
behandeln.
8) Edelsteine, auch nachgeahmte, und Korallen, bearbeitet;
Perlen; alle diese Waaren ohne Fassung; bearbeitete