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Maßstab Nach- ·
Nr. Benennung der Gegenstände. der Nachver · steuersatz Tarasätze.
steuerung.
Mark. Prozente des Bruttogewichls.
Halbedelsteine und Waaren daraus, soweit sie nicht
unter Nr. 20 falllen . . .. 100 Kilogramm 60 16 in Fässern und Kisten.
h) andere Waaren aus Steinen mit Ausnahme der
Statuen und der Waaren aus Edelsteinen und Lava:
1) außer Verbindung mit anderen Materialien oder
nur in Verbindung mit Holz oder Eisen ohne
Politur und Lack:
a) aus Alabaster, Marmor, Granit, Syenit,
Porphyr oder ähnlichen harten Steinen . besgl. 15 1½ n 2
8) aus anderen Steinen; auch Schiefertafeln in
polirten oder lackirten Holzrahmen desgl. 6
2) in Verbindung mit anderen Materialien, soweit
sie nicht unter Nr. 20 fallen desgl. 24 16 in Fässern und Kisten.
34Steinkohlen, Braunkohlen, Koaks, Torf, Torf-
— frei
35 Stroh= und Bastwaaren:
a) grobe:
1) Matten und Fußdecken aus Bast, Stroh, Schilf,
Gras, Wurzeln, Binsen und dergleichen, ordinäre,
gefärbt und ungefärbt .. . . . . . .. . . . . . . . . .. 100 Kilogramm 3
2) andere ordinäre Waaren aus Schilf, Gras,
Wurzeln, Binsen und dergleichen; Körbe, unge-
fütterte; Flaschenumhüllungen und Schuhe aus
Bast, Stroh oder Palmblatt, ordinäre; Bast. 20 in Kisten.
und Strohseile; Strohsitzej alle diese ungefärbt desgl. 10 F in Körben.
9 in Ballen.
ä 20 in Kisten.
b) Strohbänern . . .. desgl. 18 5 k. Zülm,
J) feine, sowie alle nicht unter a, b und d begriffene
Waaren aus Bast, Stroh, Schilf 2c., auch in Ver-
bindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch „„
nicht unter Nr. 20 fallrern desgl. 24 20 in Kiseen.
(Nr. 9308.)
(V in Ballen.
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