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Bau der Bahn begonnen, und innerhalb einer weiteren Frist von drei Jahren
die Bahn bis zur Betriebseröffnung vollendet sein sollte.
Artikel XIV.
Gegenwärtiger Vertrag soll Beiderseits zur landesherrlichen Genehmigung
vorgelegt werden. Die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden soll in Berlin
erfolgen.
Zur Beglaubigung dessen haben die Bevollmächtigten denselben unterzeichnet
und besiegelt.
So geschehen zu Berlin, den 30. Januar 1888.
Dr. Micke. Lubinus.
(. S.) (. S.)
Schlußprotokoll
zum
Staatsvertrage zwischen Preußen und Oldenburg wegen Herstellung
einer Eisenbahn von Gremsmühlen nach Lütjenburg.
Die unterzeichneten Bevollmächtigten waren heute zusammengetreten, um zum
Abschlusse und zur Vollziehung des wegen Herstellung einer Eisenbahn von Grems-
mühlen nach Lütjenburg vereinbarten Staatsvertrages zu schreiten.
Hierbei sind in das gegenwärtige Schlußprotokoll nachstehende Erklärungen
aufgenommen worden, welche mit der Ratifikation des Vertrages als mitgenehmigt
gelten und mit den Vereinbarungen des Vertrages selbst gleichverbindliche Kraft
haben sollen:
Zu Artikel II.
Die Königlich Preußische Regierung erklärt sich hinsichtlich der Anlegung
von Stationen bereit, auf der Strecke von Gremsmühlen bis zur Landesgrenze
außer bei dem Hotel „Holsteinische Schweiz““ noch mindestens zwei Stationen,
und zwar eine bei dem Hoheliedsmoore, die andere bei Söhren, thunlichst an
dem Wege von Benz nach Söhren, zu errichten.
Zu Artikel V.
1) Es herrscht Beiderseits Einverständniß, daß der zur Anlage von Sicher-
heitsstreifen erforderliche Grund und Boden den betreffenden Besitzern verbleibt,