(Nr. 9329.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für
einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Göttingen und Osterode am Harz.
Vom 5. April 1889.
A## Grund des §. 35 des Gesetzes über das Grundbuchwesen in der Provinz
Hannover (Gesetz= Samml. 1873 S. 253, 1879 S. 11) bestimmt der Justiz=
minister, daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das
Grundbuch im §. 32 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten
für die zum Bezirk des Amtzgerichts Göttingen gehörigen Bezirke der Ge-
meinden Hetjershausen, Waake, des selbständigen Gutsbezirks Olenhusen,
des selbständigen Gutsbezirks (fiskalischen Forstbezirks) „Das große Holz
bei Ebergötzen“, sowie für diejenigen Theile des selbständigen Guts-
bezirks (fiskalischen Forstbezirks) Potzwendenerberg, welche neuerlich der
Gemeinde Potzwenden zugetheilt sind,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Osterode am Harz gehörigen Bezirke
der Gemeinden Nienstedt und Förste, sowie für die innerhalb des Be-
zirks des genannten Amtsgerichts gelegenen Bergwerke
am 1. Mai 1889 beginnen soll.
Berlin, den 5. April 1889.
Der Justizminister.
v. Schelling.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz Samml. S. 357)
sind bekannt gemacht:
1) die Allerhöchste Konzessions-Urkunde vom 21. Juli 1888, betreffend den Bau
und Betrieb einer Eisenbahn von Wermelskirchen nach Burg a. d. Wupper
durch die Wermelskirchen-Burger Eisenbahngesellschaft, durch das Amtsblatt
der Königl. Regierung zu Düsseldorf, Jahrgang 1889 Nr. 12 S. 95,
ausgegeben den 23. März 1889)
der Allerhöchste Erlaß vom 8. September 1888, betreffend die weitere
Herabsetzung des Zinsfußes der von der Stadt Celle auf Grund des
Allerhöchsten Privilegiums vom 10. Mai 1875 aufgenommenen Aunleihe
auf 3½ Prozent, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Lüneburg
Nr. 44 S. 515, ausgegeben den 26. Oktober 1888;
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