Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1831. (15)

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Nachdem  hierauf  die  Verpflichtung  des  D.  Hoͤcker  zur  Verwaltung  der  genannten
  Physikats-Stelle  ordnungsmaßig  erfolgt  ist,  wird  solches  und  daß  der
genannte  Physikus  mit  Anfang  des  nächsten  Monathes  seinen  Wohnsitz  in  Vieselbach
  nehmen  wird,  hierdurch  bekannt  gemacht.

Weimar  den  18.  Januar  1831.
Großherzoglich  Sachsische  Landes-Direktion.
F.  von  Schwendler.

II.  Dem  ausübenden  Arzte  D.  Karl  Johann  Alerxander  Venus,  zeither
zu  Magdala,  ist  auf  Nachsuchen  gestattet  worden,  seinen  Wohnsitz  nach  Rastenberg
  zu  verlegen,  um  dort  und  in  der  Umgegend  urztliche  und  wundaͤrztliche
Praxis  zu  betreiben,  welches  hierdurch  bekannt  gemacht  wird.

Weimar  den  20.  Januar  1831.
Großherzoglich  Sidt  sche  Landes=  Direktion.
F.  von  Schwendler.

III.  Es  hat  der  Rath  und  Hof-Advokat  Heerwart  allhier  sein  Amt  als
Direktor  des  Patrimonial-Gerichtes  zu  Hötzelsroda  und  Landstreit  freywillig  niedergelegt.
  Hierauf  haben  die  Brüder  von  Reineck,  als  Gerichtsinhaber,  zu  dieser
Stelle  den  Hof-Advokaten  und  Auditeur  Karl  Appelius  allhier  erwählt,  ihn
Grohherzoglicher  Regierung  vorgestellt;  es  ist  diese  Wahl  genehmiget  und  gedachter
  Appelius  als  Justitiar  des  Gerichtes  Hötzelsroda  mit  Landstreit  am  20.  dieses
  Monathes  verpflichtet  worden.

Eisenach  den  25.  Januar  1831.
Großherzoglich  Sachsische  Landesregierung.
von  Gerstenbergk.

IV.  Die  Rechts-Kandidaten  und  zeitherigen  Regierungs-Accessisten  Johann
  Friedrich  Krause  und  Wilhelm  Kirchner  von  hier  sind  zu  Amts-Advokaten
  ernannt,  beyde  heute  in  Pflicht  genommen  und  dem  Amts-Advokat  Krause
ist  die  hiesige  Stadt,  dem  Amts-Advokat  Kirchner  aber  der  Ort  Vieselbach
zum  Wohnsitz  angewiesen  worden.

Weimar  den  11.  Februar  1831.
Großherzoglich  „Sääh  sche  Landesregierung.
von  Müller.

 

(Hierbey  vier  Uebersichten,  welche  die  Geschäftsthätigkeit  der  Großherzoglichen  Landesregierungen
  zu  Weimar  und  zu  Eisenach  im  Jahre  1880  enthalten.)