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der Parochie Exten aus und treten von demselben Zeitpunkte an in den Verband
der Fürstlich Lippischen reformirten Parochie Almena ein.
In Zukunft gehören in den beiden gedachten Ortschaften alle Einwohner
lutherischen Bekenntnisses der Parochie Exten und alle Bewohner reformirten Be-
kenntnisses der Parochie Almena an.
Von dem unter 1 festgesetzten Zeitpunkt an erlischt für die reformirten Be-
wohner der Ortschaften Bremke und Rott die Verpflichtung zur Entrichtung der
lediglich auf dem Parochialverbande mit Exten beruhenden Abgaben.
3.
Unberührt bleibt die Verbindlichkeit der ausgepfarrten Bewohner von Bremke
und Rott zur Zahlung fester jährlicher Renten fuͤr abgelöste frühere Dienste und
Naturalabgaben, Weihnachtspflichten und Quartalopfer an Pfarrei und Küsterei
zu Exten.
Die reformirten Bewohner von Bremke und Rott verlieren mit dem Tage
der Auspfarrung alle Rechte an den kirchlichen Einrichtungen in Exten, ohne
daß ihnen seitens der Kirchengemeinde Exten eine Entschädigung dafür gezahlt würde.
5.
Die gegenwärtigen Inhaber der Pfarr= und Küsterstelle zu Exten, Pfarrer
Friedrich Niemeyer und Küster Heinrich Irusheim werden für den Ausfall an
Accidenzien, der ihnen durch diese Auspfarrung erwächst, in der Weise entschädigt,
daß die Fürstlich Lippische Synodalkasse in Detmold am 1. Oktober jeden Jahres,
anfangend mit dem 1. Oktober 1889, an den Inhaber der Pfarrstelle 60 Mark,
in Worten: Sechszig Mark, und an den Inhaber der Küsterstelle 20 Mark
— Zwanzig Mark — zahlt.
Die beiderseitigen Kommissarien haben vorstehenden Rezeß in zwei gleich-
lautenden Ausfertigungen eigenhändig unterschrieben.
Cassel, den 2. August 1888.
Gustav Stölting, Konsistorialrath.
Detmold, den 14. August 1888.
Johannes Credé, Fürstlich Lippischer General-Superintendent.
Ministerial-Erklärung.
Der von dem Konsistorialrath Gustav Stölting als Königlich Preußischem und
dem General-Superintendenten Johames Crede als Fürstlich Lippischem Kom-
missarius abgeschlossene Rezeß d. d. Lafele- #en 2. August d. J. wegen Auspfarrung
Detmold, den 14.