— 23 —
der in die Preußische lutherische Parochie Erten eingepfarrten, dem reformirten
Bekenntnisse angehörenden Bewohner der Fürstlich Lippischen Ortschaften Bremke
und Rott wird hiermit nach ertheilter landesherrlicher Genehmigung ratifizirt und
wird dessen Erfüllung in allen Punkten zugesichert.
Zu Urkund dessen ist gegenwärtige Ratifikations-Urkunde unter Beidrückung
des Königlichen Insiegels ausgefertigt worden.
Berlin, den 4. November 1888.
Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
In Vertretung:
Gr. v. Bismarck.
Worstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine entsprechende Erklärung des
Fürstlich Lippischen Kabinets-Ministeriums vom 6. vorigen Monats und Jahres
ausgewechselt worden ist, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 21. Januar 1889.
Der Minister der auswärtigen Der Minister der geistlichen) Unter-
Angelegenheiten. richts-- und Medieinal-
Im Auftrage: Angelegenheiten.
Goering. v. Goßler.
(Nr. 9319.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen
Theil des Bezirks des Amtsgerichts Dannenberg. Vom 11. Februar 1889.
A## Grund des §. 35 des Gesetzes über das Grundbuchwesen in der Provinz
Hannover (Gesetz-Samml. 1873 S. 253, 1879 S. 11) bestimmt der Justiz=
minister, daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das
Grundbuch im F. 32 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten
für den zum Bezirk des Amtsgerichts Dannenberg gehörigen selbständigen
Gutsbezirk Leitstade
am 15. März 1889 beginnen soll.
Berlin, den 11. Februar 1889.
Der Justizminister.
v. Schelling.
(Nr. 9318—9319.