64 · Wallenstein
In dem Vertrage von Göllersdorf — April 1632 — sind die Be—
dingungen festgelegt worden, unter denen Wallenstein das Oberkommando
des Heeres wieder übernahm. Sie gaben ihm unbeschränkte
Gewalt über das Heer, mit dem Rechte der Ernennung
der Offiziere bis zum General hinauf, das unbedingte Straf= und
Gnadenrecht, das Recht Kontributionen nach Gutdünken zu verhängen,
mit den Feinden nach Belieben Verhandlungen anzuknüpfen.
Große Bezahlung ward für den Generalissimus ausbedungen
und Entschädigung durch einen Landbesitz. Über sein Heer durfte
er unumschränkt verfügen, es sollte nicht geschwächt werden dürfen,
kein zweites Kaiserliches Heer sollte in Deutschland an seine
Seite treten. Nicht mehr der Kaiser war Herr des Heeres, sondern
der General, nicht mehr der Kaiser hatte über Krieg und Frieden
zu entscheiden, sondern Wallenstein; selbst in der Behandlung der
religiösen Fragen waren ihm Sonderrechte zugestanden worden. Ein
Zeitgenosse, der Herzog von Lauenburg, urteilt: „ich getröste mich,
daß der General itzo so viel ist, als der Kaiser selber.“ Wir besitzen
freilich nur den Entwurf dieses Vertrags, kein Original; wir wissen
nicht, ob letzteres je bestanden hat, oder ob cs später vom Wiener
Hofe vertilgt worden ist, wir wissen nicht, ob es den Namenszug
Wallensteins getragen hat, ob es beschworen worden ist; aber die
Verhältnisse und die folgenden Handlungen machen den Inhalt
das Entwurfs glaubwürdig, wie auch Berichte fremder Gesandten
seine Richtigkeit bestätigen. Das war ein Vertrag, den die kaiserliche
Diplomatie in der höchsten Not eingehen konnte, der aber
unmöglich durchzuführen war, sollte die Autorität des Kaisers nicht
angetastet werden, sollte die Macht des Generalissimus nicht übergewaltig
emporwachsen. Es gab da nur zweierlei: entweder der Herzog
von Friedland beschied sich und gehorsamte ohne Rücksicht auf
die ihm zugestandene Machtvollkommenheit den Anordnungen des
Kaisers, oder letzterer mußte so bald als möglich den Vertrag illusorisch
machen, indem er den General zur Unterwürfigkeit zwang
oder ihn sonst unschädlich machte. Wallenstein hat das erstere nicht
getan; er wollte die gewonnene Macht nicht aus der Hand geben,
sondern sie gegen jeden, im Notfall auch gegen den Kaiser selbst
durchsetzen; so blieb nichts anderes zu erwarten, als der Konflikt
mit dem Wiener Hofe.
Zunächst freilich in den Flitterwochen der neuen Verbindung deckten
sich die Interessen der beiden Machthaber. Wallenstein mußte
sich erst wieder in Respekt bei seinen Gegnern setzen; solange Gustav