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Den zeitigen Mitgliedern der Direktion bleiben ihre vertragsmäßigen An-
sprüche vermögensrechtlicher Natur gewahrt.
S. 9.
Seitens der Königlichen Staatsregierung wird die Genehmigung der Landes-
vertretung sobald als thunlich herbeigeführt werden.
Dieses Abkommen wird hinfällig, wenn zu demselben die landesherrliche
Genehmigung nicht bis zum 1. Juli 1890 erlangt worden ist.
. 10.
Die Bestimmungen dieses Vertrages sollen nach dessen Perfektion für die
Unterelbesche Eisenbahngesellschaft die Geltung statutarischer Bestimmungen haben,
so daß also dieser Vertrag als Nachtrag zum Gesellschaftsstatut anzusehen ist.
C. 11.
Der Stempel dieses Vertrages bleibt außer Ansatz.
Berlin, den 4. Januar 1890.
(1. S.) Schmidt. (I. S.) Kirchhoff.
Der Aussichtsrath Die Direktion
der Unterelbeschen Eisenbahngesellschaft.
Ed. Behrens. Stoclet. A. Becké. Sieges.
vertrag,
betreffend
den Uebergang des Westholsteinischen Eisenbahnunternehmens
auf den Staat.
ZJnischen der Königlichen Staatsregierung, vertreten durch den Geheimen Re-
gierungsrath Kirchhoff als Kommissar des Ministers der öffentlichen Arbeiten
und den Geheimen Ober-Finanzrath Schmidt als Kommissar des Finanzministers
einerseits, und der Direktion der Westholsteinischen Eisenbahngesellschaft anderer-
seits ist unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Genehmigung, sowie nach er-
folgter Zustimmung der Generalversammlung der Aktionäre der vorgenannten
Eisenbahngesellschaft folgender Vertrag abgeschlossen worden:
C. 1.
Die Westholsteinische Eisenbahngesellschaft tritt an den Preußischen Staat
ihr gesammtes bewegliches und unbewegliches Vermögen mit allen ihr zustehenden