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jedoch nur insoweit, als der erforderliche Grund und Boden sich im
Eigenthum der freien und Hansestadt Lübeck befindet.
Vorstehende Verpflichtung erstreckt sich insbesondere auch auf die unentgelt-
liche und lastenfreie Hergabe des für die Ausführung derjenigen Anlagen erforder-
lichen Grund und Bodens, deren Herstellung dem Eisenbahnunternehmer im
öffentlichen Interesse oder im Interesse des benachbarten Grundeigenthums auf
Grund landesgesetzlicher Bestimmungen obliegt oder auferlegt wird.
Zu den Grunderwerbskosten für nachfolgende Bahnen soll staatsseitig ein
Zuschuß gewährt werden, und zwar:
a) für die im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin belegene Theilstrecke
der Bahn zu Nr. 18a (Hagenow-Oldesloe) von . . . 200 000 Mark,
b) für die im diesseitigen Staatsgebiete belegenen Theil-
strecken der Bahn zu Nr. 21 (Geestemünde—Cuxhaven
mit Abzweigung nach Bederkesa) vo ... 263000
J.) für die Bahn zu Nr. 25 (Langenschwalbach-Zollhaus)
von...·.......·....·..................... 200000s
4) für die Bahn zu Nr. 30 (Hermeskeil-Wemmetsweiler)
vgndndno . . . . . . . . . . . . . 520 000
B. Für die unter Nr. I Lit. a 1 bis 17, 18b, 19 bis 21, 23 bis 27 und
30 bezeichneten Bahnen ist die Mitbenutzung der Chausseen und bffentlichen Wege,
soweit dies die Aufsichtsbehörde für zulässig erachtet, seitens der daran betheiligten
Interessenten unentgeltlich und ohne besondere Entschädigung für die Dauer des
Bestehens und Betriebes der Bahnen zu gestatten.
C. Für die unter Nr. I Lit. a 3, 4, 8, 9, 11, 13 und 16 benannten
Bahnen muß außerdem von den Interessenten zu den Baukosten ein unverzins-
licher, nicht rückzahlbarer Zuschuß geleistet werden, und war! zum Betrage:
a) bei Nr. 3 (Kosel [Stadts] —Polnisch-Neukirch) von. 40 000 Marh,
b) bei Nr. 4 (Striegau-Maltsch von . .. .. ... . . . . .. 155 000
J) bei Nr. 8 (Callies-Wulkow beziehungsweise Arnswalde)
—. 400 000
d) bei Nr. 9 (Swinemünde— rtingedorf ven 20 000
J) bei Nr. 11 (Zeitz -Camburg) von .. .. . . . . . . . . . .. 260 000
) bei Nr. 13 (Schlettau— Shafpärt mit Abzweigung
nach Merseburg) von .. .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 280 000
8) bei Nr. 16 (Georgenthal—Friedrichroda) voo# 100 000
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Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Beschaffung der für die Her-
selung einer Eisenbahn von Detmold nach Sandebeck im F. 1 unter Nr. I
Lit. a 22 vorgesehenen Mittel von 3 650 000 Mark die von der ehemaligen
Heuschen Eisenbahnbaugesellschaft zur Sicherung des Zustandekommens der von
ihr geplanten Eisenbahn von Lemförde nach Bergheim beziehungsweise Steinheim