Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1890. (81)

— 144 — 
  
Gegen die Etatsvorlage für 1. April. 1890/91 
  
  
  
— Darunter 
Ausgabe. Zugang fünfig Abgang 
—S wegfallend 
Mark Mark Mark 
Noch: VDauernde Ausgaben. 
C. IV. Ministerium der öffentlichen 
Arbeiten. 
64. Ministerium. 
Besoldungen. 
  
1 
1 Direktor mit 15 000 Mark, 18 vortra- 
gende Räthe 2c. 
Der Uebertragbarkeitsvermerk zu 
diesem Titel erhält folgenden Wort- 
laut: 
„(Dieser Fonds überträgt sich 
mit dem Fonds Kapitel 32 Titel 1 
des Eisenbahnverwaltungs-Etats.— 
Der Regierungs= und Baurath 
rangirt mit denjenigen unter Ka- 
pitel 65 Titel 1 und die Gehälter 
übertragen sich gegenseitig.) “ 
1 Vorsteher des Centralbureaus mit 
5 400 Mark, 35 expedirende Sekretäre 
und Kalkulatoren 2c. 
Der Uebertragbarkeitsvermerk zu 
diesem Titel erhält folgenden Wort- 
laut: 
„(Dieser Fonds überträgt sich 
mit Kapitel 32 Titel 2.)/ 
31 Kanzleisekretäre 2c. 
An Stelle des bisherigen Ueber- 
tragbarkeitsvermerks tritt der Vermerk: 
  
  
  
 
	        
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