Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1890. (81)

Kapitel 
Titel 
146 
Ausgabe. 
— 
Gegen die Etatsvorlage für 1. April 1890/91 
  
Zugang 
Mark 
Darunter 
künftig 
wegfallend 
Mark 
Abgang 
  
67. 
  
Noch: Dauernde Ausgaben. 
  
C. V. Ministerium für Handel und 
Gewerbe. 
Ministerium. 
Besoldungen. 
An Stelle der Worte: 
„Der Minister ohne Gehalt“ tritt 
Der Ministem 
„(Außerdem freie Dienstwoh- 
nung.)“ 
1 vortragender Rath mit 7 500 Mark bis 
9 900 Mark, im Durchschniit 
Dem Texte dieses Titels wird der 
Vermerk angefügt: 
„(Die Besoldungen der vortra- 
genden Räthe übertragen sich mit 
den im Etat der Berg= 2c. Ver- 
waltung, Kapitel 19 Titel 1, nach- 
gewiesenen Gehältern der vortra- 
genden Räthe.)“ 
Dem Texte dieses Titels tritt der Vermerk 
nzu: 
„„ieser Fonds überträgt sich mit 
dem Fonds Kapitel 19 Titel 2.)7 
Dem Texte dieses Titels tritt der Vermerk 
hinzu: 
„(Dieser Fonds überträgt sich mit 
dem Fonds Kapitel 19 Titel 3.)“ 
36 000 
8 700 
Mark 
  
  
zu übertragen 
4 700 
  
  
 
	        
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