Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1890. (81)

— 148 — 
  
Kapitel 
Titel 
Ausgabe. 
Gegen die Etatsvorlage für 1. April 189 
  
Darunter 
künftig 
wegfallend 
Mark 
Zugang Abgan 
Mark Mark 
  
  
  
Noch: Dauernde Ausgaben. 
  
C. IX. Ministerium der geistlichen, 
Unterrichts= und Medizinal- 
Angelegenheiten. 
Zu Dienstalterszulagen, sonstigen persön- 
lichen Zulagen und Unterstügungen für 
Lehrer und Lehrerinnen 
Der Vermerk zu diesem Titel wegen 
der Abstufung der Alterszulagen erhält 
folgenden Wortlaut: 
Die Abstufung der Alterszulagen 
ist in der Weise zu regeln, daß die- 
selben nach einer Dienstzeit von 
beziehungsweise 10, 15, 20, 25 
und 30 Dienstjahren in Beträgen 
von jährlich 100, 200, 300, 400 
und 500 Mark an Lehrer, sowie 
von 70, 140, 280 und 
350 Mark an Lehrerinnen gewährt 
werden. 
Summe Kapitel 121 und C. IX für sich. 
Dazu C. W. 
C. IV. 
C. III 
B. I. 
A. IV. 
A. III. 
Summe des Zugangs bei den dauernden 
Ausgaben. 
3 000 000 — — 
  
60 250 — — 
15 000 000 — 
1440 
  
13 061 690 
  
61 690 
  
  
 
	        
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