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Artikel X.
Die Fürstlich Lippische Regierung verpflichtet sich, von den im Artikel J
benannten Bahnen und dem zu denselben gehörigen Grund und Boden keinerlei
Staatsabgaben zu erheben, noch auch eine Besteuerung derselben zu Gunsten der
Gemeinden und sonstigen korporativen Verbände zuzulassen, so lange sich diese
Bahnen im Eigenthum oder Betriebe des Preußischen Staates oder demnächst
etwa des Reiches befinden.
Artikel XI.
Ein Recht auf den Erwerb der in das Fürstlich Lippische Staatsgebiet ent-
fallenden Bahnstrecken wird die Fürstliche Staatsregierung, so lange die Bahnen
im Eigenthum oder Betriebe des Preußischen Staates oder demnächst etwa des
Reichs sich befinden, nicht in Anspruch nehmen. Sollte dagegen später Eigen-
thum und Betrieb an einen Privatunternehmer abgetreten werden, so bleibt der
Fürstlichen Staatsregierung das Recht vorbehalten, die in ihrem Gebiet belegenen
Bahnstrecken nach Maßgabe des Preußischen Eisenbahngesetzes vom 3. November
1838 anzukaufen. Durch eine etwaige derartige Erwerbung des Eigenthums
seitens der Fürstlichen Staatsregierung soll indeß die Einheitlichkeit der Unter-
nehmen nicht beeinträchtigt werden. Die Fürstlich Lippische Regierung verpflichtet
sich vielmehr, auch in diesem Falle den Betrieb und die Verwaltung des auf
ihrem Gebiet belegenen Theiles der Bahnen demjenigen Betriebsunternehmer zu
übertragen, welcher den Betrieb und die Verwaltung der auf Preußischem Ge-
biete belegenen Strecken der Bahn führen wird.
Artikel XII.
Für den Fall der Abtretung des Preußischen Eisenbahnbesitzes an das
Deutsche Reich soll es der Königlich Preußischen Regierung freistehen, auch die
aus diesem Vertrage erworbenen Rechte und Pflichten auf das Reich mit zu
übertragen.
Artikel XIII.
Gegenwärtiger Vertrag soll beiderseits zur landesherrlichen Genehmigung
vorgelegt werden, die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden soll im Wege
des Schriftwechsels erfolgen.
zur Beglaubigung dessen haben die Bevollmächtigten denselben unterzeichnet
und besiegelt.
So geschehen zu Berlin, den 22. September 1889.
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(L. S.) Dr. Micke.
(L. S.) Pustkuchen.