Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1890. (81)

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Schlußprotokoll 
zum 
Staatsvertrage zwischen Preußen und Lippe wegen Herstellung von Eisen- 
bahnen von Detmold nach Sandebeck und von Lage nach Hameln. 
Vom 22. September 1889. 
Die unterzeichneten Bevollmächtigten waren heute zusammengetreten, um zum 
Abschlusse und zur Vollziehung des wegen Herstellung von Eisenbahnen von Det- 
mold nach Sandebeck und von Lage nach Hameln vereinbarten Staatsvertrages 
zu schreiten. 
Hierbei sind in das gegenwärtige Schlußprotokoll nachstehende Erklärungen 
aufgenommen worden, welche mit der Ratifikation des Vertrages als mitgenehmigt 
gelten und mit den Vereinbarungen des Vertrages selbst gleichverbindliche Kraft 
haben sollen: 
1) Zu Artikel I. 
a) Die Königlich Preußische Regierung ist bereit, die gesetzliche Ermäch-- 
tigung zur Herstellung der den Gegenstand des Vertrages bildenden 
Eisenbahnen baldthunlichst nachzusuchen und, nach ertheilter gesetzlicher 
Ermächtigung, den Bau der Bahnen — hinsichtlich der Linie Lage— 
Hameln nach Erfüllung der gesetzlichen Vorbedingungen für den im 
Preußischen Gebiet belegenen Theil — baldthunlichst in Angriff zu 
nehmen und nach Möglichkeit zu fördern. 
b) Sollte die Königlich Preußische Regierung sich demnächst noch zum 
Bau und Betriebe einer Eisenbahn von Lage nach Bielefeld oder einem 
anderen geeigneten Punkte der Linie Minden—Hamm entschließen, so 
wird die Fürstliche Regierung auch die Ausführung dieses Unternehmens 
innerhalb ihres Gebietes zulassen und fördern. Dem alsdann dieser- 
halb abzuschließenden Staatsvertrage sollen die Bestimmungen des gegen- 
wärtigen Staatsvertrages, insbesondere auch diejenigen hinsichtlich der 
Betheiligung der Fürstlichen Regierung an den Baukosten der Bahn 
Lage—Hameln zum Grunde gelegt werden. 
2) Zu Artikel II und IV Nr. 1 und 2. 
Nach dem allgemeinen Entwurf soll die Bahn Detmold—Sandebeck über 
die Lerngoer Straße zu Detmold in Höhe der Straßenkrone geführt werden. 
Die Königlich Preußische Regierung erklärt sich auf Wunsch der Fürstlichen Re- 
(Xr. P413.) 51“
	        
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