Full text : Europäischer Geschichtskalender. Achtzehnter Jahrgang. 1877. (18)

92  Des  bralfte  Bei  und  seiste  rinselsen  Glieder.  (April  13.)

der  jekigen  Nachtheile  vermieden,  wohl  aber  den  neuen  hinzubekommen,  daß
wir  eine  Organisation  al  hoc  getroffen  hätten,  nicht  aber  eine  organische
Fortbildung  unserer  Verfassung.  Gegen  die  Auskunft,  wie  sie  jetzt  getroffen
ist,  läßt  sich  vom  formalen  juristischen  Standpunkte  aus  in  Bezug  auf  die
Verfassungsmäßigkeit  nichts  erinnern,  aber  nur  unter  zwei  Voraussetzungen,
über  die  ich  mir  die  Erklärung  der  Vertreter  des  Reichskanzlers  erbitte:  daß
nämlich  jede  Contrasignatur  eines  kaiserlichen  Erlasses  ausschließlich  dem
Reichskangler  vorbehalten  wird,  und  daß  mit  der  Stellvertretung  in  den  laufenden
  Geschäften  die  Verantwortlichkeit  des  Reichskanzlers  und  damit  die
oberste  Leitung  der  Geschäfte,  mithin  das  Gesammtverhältniß  des  Reichskanzlers
  zum  Reichstage  juristisch  in  nichts  eine  Aenderung  erfährt.  Wenn
ich  diese  Voraussetzung  mache,  so  will  ich  doch  keineswegs  leugnen,  daß  diese
juristische  Rechtfertigung  durchaus  der  augenblicklichen  Lage  der  Verhältnisse
und  der  Person  angepaßt  ist  und  die  Sache  in  der  That  auf  der  äußersten
Spie  steht,  so  daß  jedes  Fortschreiten  auf  dem  eingeschlagenen  Wege  zur
Verfassungswidrigkeit  führen  muß.  Nach  zwei  Richtungen  hin  hat  die  Sache
materiell  immerhin  eine  Verschiebung  der  Verhältnisse  zur  Folge:  zunächst
darin,  daß  offenbar  eine  Verselbständigung  der  beiden  Ressortchefs  vorgesehen
wird,  die  nicht  in  der  Absicht  der  Verfassung  lag,  besonders  da  eine  Wen
zung  der  sogenannten  laufenden  Geschäfte  nicht  stattgefunden  hat;  dann  aber
darin,  daß  jene  unmittelbare  Verantwortlichkeit,  die  den  Reichskanzler  für
jeden  einzelnen  Verwaltungsact  in  seiner  eigenen  Person  faßbar  machte,  that-Schlich
  eine  Aenderung  erleidet,  weil  man  den  Reichskanzler  von  jetzt  an  nur
unter  der  Frage  wird  ansehen  können,  ob  er  nicht  Veraulassung  genommen
hat,  seine  Vertreter  im  Wege  der  Zur-Disposition-Stellung,  beziehentlich  im
Wege  der  Disziplin  für  diesenigen  Gesetzesübertretungen  und  Verletzungen  der
Interessen  des  Reichs  haftbar  zu  machen,  die  wir  sonst  in  der  unmittelbaren
Verantwortlichkeit  zur  Geltung  gebracht  haben  würden.  Dieses  Vertretungshurpöstuff
  wird  daher,  wenn  es  lange  dauert,  nothwendig  dahin  führen,  daß
auch  der  strengste  Jurist  sagen  muß,  die  formalistische  Rechtfertigung  läßt  sich
fernerhin  nicht  aufrecht  erhalten.  Wir  müssen  auch  hier  zugestehen,  daß  unser
verfassungsmäßiger  Zustand  geradezu  auf  der  körperlichen  Beschaffenheit  des
Reichskanglers  balancirt,  und  daß  jede  Erschütterung  seiner  Gesundheit  zugleich
  eine  Erschütterung  nicht  nur  unseres  Organismus  an  sich,  sondern  felbst
der  Verfassungsmäßigkeit  unserer  bis  jetzt  noch  von  uns  anerkannten  Einrichtung
  ist.  Wenn  Das  aber  der  Fall  ist,  so  würde  ich  trotz  aller  persönlichen
  Rücksicht  auf  den  Reichskanzler,  wie  sie  seine  Verdienste  und  sein
Prestige  in  Europa  und  Deutschland  fordert,  und  die  ich  bisher  in  keinerlei
Wiise  hintangesetzt  zu  haben  glaube,  sagen  müssen:  jede  Rücksichtnahme  auf
die  sonst  wohlberechtigte  Courkoisie  würde  zur  Pflichtwidrigkeit  werden,  wenn
wir  nicht  offen  und  frei  die  Lehre  zögen,  die  uns  die  Reichskanzlerkrisis  auf's
Neue  erzeugt  hat:  die  vollkommene  Unhaltbarkeit  des  Organismus  unserer
obersten  Reichsbehörde.  (Sehr  wahr!  links.)  Ich  glaube  hiefür  keinerlei  Beweis
  antreten  zu  sollen.  Jenes  Gefühl  der  Unsicherheit,  welches  durch  alle
Parteien  hindurchklingt,  es  ist  Beweis  genug,  und  nichts  hat  mehr  eine  Verurtheilung
  dieses  Organismus  bielen  können,  als  die  Aufnahme,  2  die
verschiedenen  durch  die  Zeitungen  colportirten  Vorschläge  über  die  Nachfolger
des  Fürsten  Bismarck  gefunden  haben.  Es  waren  barunter  höchst  angesehene
Würdentröger  des  Reiches,  Männer  verdienstlich  im  Krieg  und  im  Frieden,
in  der  parlamentarischen  Berathung,  und  fast  Jeder  von  uns,  wenn  er  vor
die  Frage  gestellt  würde,  ob  einer  derselben  wohl  die  colossale  Last,  welche
jetzt  auf  dem  Reichskanzler  ruht,  tragen  könnte,  würde  ein  gewisses  Lächeln
nicht  unterdrücken,  und  alle  diese  verdienten  Männer  stehen  geradezu  in  Gefahr,
  eine  groteske  Person  zu  werden.  Dieser  Eindruck  ist  vielleicht  ein  per-