92 Des bralfte Bei und seiste rinselsen Glieder. (April 13.)
der jekigen Nachtheile vermieden, wohl aber den neuen hinzubekommen, daß
wir eine Organisation al hoc getroffen hätten, nicht aber eine organische
Fortbildung unserer Verfassung. Gegen die Auskunft, wie sie jetzt getroffen
ist, läßt sich vom formalen juristischen Standpunkte aus in Bezug auf die
Verfassungsmäßigkeit nichts erinnern, aber nur unter zwei Voraussetzungen,
über die ich mir die Erklärung der Vertreter des Reichskanzlers erbitte: daß
nämlich jede Contrasignatur eines kaiserlichen Erlasses ausschließlich dem
Reichskangler vorbehalten wird, und daß mit der Stellvertretung in den laufenden
Geschäften die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers und damit die
oberste Leitung der Geschäfte, mithin das Gesammtverhältniß des Reichskanzlers
zum Reichstage juristisch in nichts eine Aenderung erfährt. Wenn
ich diese Voraussetzung mache, so will ich doch keineswegs leugnen, daß diese
juristische Rechtfertigung durchaus der augenblicklichen Lage der Verhältnisse
und der Person angepaßt ist und die Sache in der That auf der äußersten
Spie steht, so daß jedes Fortschreiten auf dem eingeschlagenen Wege zur
Verfassungswidrigkeit führen muß. Nach zwei Richtungen hin hat die Sache
materiell immerhin eine Verschiebung der Verhältnisse zur Folge: zunächst
darin, daß offenbar eine Verselbständigung der beiden Ressortchefs vorgesehen
wird, die nicht in der Absicht der Verfassung lag, besonders da eine Wen
zung der sogenannten laufenden Geschäfte nicht stattgefunden hat; dann aber
darin, daß jene unmittelbare Verantwortlichkeit, die den Reichskanzler für
jeden einzelnen Verwaltungsact in seiner eigenen Person faßbar machte, that-Schlich
eine Aenderung erleidet, weil man den Reichskanzler von jetzt an nur
unter der Frage wird ansehen können, ob er nicht Veraulassung genommen
hat, seine Vertreter im Wege der Zur-Disposition-Stellung, beziehentlich im
Wege der Disziplin für diesenigen Gesetzesübertretungen und Verletzungen der
Interessen des Reichs haftbar zu machen, die wir sonst in der unmittelbaren
Verantwortlichkeit zur Geltung gebracht haben würden. Dieses Vertretungshurpöstuff
wird daher, wenn es lange dauert, nothwendig dahin führen, daß
auch der strengste Jurist sagen muß, die formalistische Rechtfertigung läßt sich
fernerhin nicht aufrecht erhalten. Wir müssen auch hier zugestehen, daß unser
verfassungsmäßiger Zustand geradezu auf der körperlichen Beschaffenheit des
Reichskanglers balancirt, und daß jede Erschütterung seiner Gesundheit zugleich
eine Erschütterung nicht nur unseres Organismus an sich, sondern felbst
der Verfassungsmäßigkeit unserer bis jetzt noch von uns anerkannten Einrichtung
ist. Wenn Das aber der Fall ist, so würde ich trotz aller persönlichen
Rücksicht auf den Reichskanzler, wie sie seine Verdienste und sein
Prestige in Europa und Deutschland fordert, und die ich bisher in keinerlei
Wiise hintangesetzt zu haben glaube, sagen müssen: jede Rücksichtnahme auf
die sonst wohlberechtigte Courkoisie würde zur Pflichtwidrigkeit werden, wenn
wir nicht offen und frei die Lehre zögen, die uns die Reichskanzlerkrisis auf's
Neue erzeugt hat: die vollkommene Unhaltbarkeit des Organismus unserer
obersten Reichsbehörde. (Sehr wahr! links.) Ich glaube hiefür keinerlei Beweis
antreten zu sollen. Jenes Gefühl der Unsicherheit, welches durch alle
Parteien hindurchklingt, es ist Beweis genug, und nichts hat mehr eine Verurtheilung
dieses Organismus bielen können, als die Aufnahme, 2 die
verschiedenen durch die Zeitungen colportirten Vorschläge über die Nachfolger
des Fürsten Bismarck gefunden haben. Es waren barunter höchst angesehene
Würdentröger des Reiches, Männer verdienstlich im Krieg und im Frieden,
in der parlamentarischen Berathung, und fast Jeder von uns, wenn er vor
die Frage gestellt würde, ob einer derselben wohl die colossale Last, welche
jetzt auf dem Reichskanzler ruht, tragen könnte, würde ein gewisses Lächeln
nicht unterdrücken, und alle diese verdienten Männer stehen geradezu in Gefahr,
eine groteske Person zu werden. Dieser Eindruck ist vielleicht ein per-