Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1913. (40)

 

 

 

 

 

 

 

 

Nr.  39.  467
——  —
bar  als
Dabvon  (Spalte  4)  Vorhandene
kriegsbrauchbare
Zu-  vorli  dauernd  Fahrzeuge  Bemerkungen
sammen  s
ustekriegsunbrauchbar
  Zahl  Funsjahr


 

 

 

K  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  Zu  Spalte  2.  Gehören  die  den  Generalkommandos
zugewiesenen  Verwaltungsbezirke  verschiedenen
Kreisen  an,  so  sind  diese  durch  besondere  Uberschriften
  in  Spalte  2  kenntlich  zu  machen.

2.  Zu  aà,#.  Ist  hier  eine  größere  Zahl  von  Verwaltungsbezirken
  usw.  nachzuweisen,  so  empfiehlt  es  sich,
die  Einzelangaben  umseitig  zusammenzustellen  und
hier  nur  die  Gesamtzahl  jedes  Armeekorps  auszubringen.


3.  Zu  aun  und  b,l.  Die  Angaben  der  einzelnen  Verwaltungsbezirke
  müssen  die  Vormusterungsergebnisse
  und  nicht  etwa  nur  die  aus  den  bezüglichen
Verwaltungsbezirken  zur  Aushebung  bestimmte
Pferdezahl  darstellen.

4.  Was  von  den  vorgetragenen  Skelettangaben  bei  dem
einen  oder  dem  anderen  Armeekorps  nicht  zutrifft,  kann
zur  Vereinfachung  des  Abschlusses  fortgelassen  werden.

84