Nr. 39. 469
Anlage E (zu 8 19).
Nationale
der
aus dem Verwaltungsbezirk.. .... . ... Hormusterungsbeziré
ausgehobenen Lobilmachungepferde.
(Rentamtsbezirr)
—. In den für die Transportführer bestimmten Nationalen (§ 25) ist die Bezeichnung des Truppenteils,
für den die Pferde bestimmt sind, der Überschrift beizufügen.
2. Die Nationale sind am Schlusse von den Aushebungskommissaren und Schätzern durch Namensunterschrift
und Datum zu vollziehen.
3. Die Nationale sind innerhalb der Verwaltungsbezirke nach Rentamtsbezirken getrennt zusammenzustellen.
«
84*