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Uebertrag. . .. 18789 700 Mark — Pf.,
bahngesellschaft in Staatsschuldverschrei-
bungen derselben Anleihe zum Betrage von 1515 428 57
k) 3083 400 Mark Stamm rioritätsaktien
Lit. B der Schleswig-Holsteinischen Marsch-
bahngesellschaft in Staatsschuldverschrei-
bungen derselben Anleihe zum Betrage von 3964 371. 43
1) 1999800 Mark Stamm-Prioritätsaktien
Lit. C der Schleswig-Holsteinischen Marsch-
bahngesellschaft in Staatsschuldverschrei-
bungen derselben Anleihe zum Betrage von 1 999 800 —
herbeizuführen und zu diesem Zweck Staatsschuld-
verschreibungen der 3½ prozentigen konsolidirten An-
leihe zu dem darstellbaren Gesammtbetrage von. 26269 300 Mark — Tf.
auszugeben.
S. 3.
Die Staatsregierung wird ermächtigt, in Gemäßheit der im §. 1 unter
2 bis 4 gedachten Verträge zur Deckung
1) der den Inhabern von Aktien Lit. A und B der
Unterelbeschen Eisenbahngesellschaft zu gewährenden
baaren Zuzahlungen nvdon . . .. 1 400 000 Mark,
2) der den Inhabern von Stammaktien der West-
holsteinischen Eisenbahngesellschaft zu gewährenden
baaren Zuzahlungen dn . .. . .... 114420
3) der den Inhabern von Stammakbtien Lit. B und C
und von Stammprioritätsaktien Lit. B der Schleswig-
Holsteinischen Marschbahngesellschaft zu gewährenden
baaren Zuzahlungen ddn . . .. 167976
also insgesammt nnoa . . . . . . . . .. 1 682 396 Mark
die Reserve= und Erneuerungsfonds der im F. 1 bezeichneten Eisenbahngesell-
schaften, sobald diese Fonds dem Staate zugefallen sein werden, insoweit zu
verwenden, als über diese Fonds durch die im F. 1 unter 3 und 4 gedachten
Verträge nicht bereits Verfügung getroffen ist. Für den alsdann noch zu
deckenden Restbetrag der nach Vorstehendem zu leistenden Baarzahlungen im
Höchstbetrage von 237 700 Mark sowie zur Deckung des nach Maßgabe des im
&I unter 1 gedachten Vertrages an die Stadt Schmalkalden zu zahlenden
Kaufpreises von 600 000 Mark nebst 3 ½ Prozent Zinsen vom 1. Januar 1890
ab sind Staatsschuldverschreibungen auszugeben.
C. 4.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten und der Finanzminister werden
ermächtigt, bei dem Umtausch von Aktien in Staatsschuldverschreibungen, sofern
(Nr. 9383.) 225