Full text : Archiv für öffentliches Recht.Fünfter Band. (5)

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gegen  obrigkeitliche  Personen,  Polizei-Officıanten,  soweit
dieselbe  überhaupt  zur  Competenz  der  Polizei-Behörde
gehört,
alle  Massregeln  zur  Aufrechthaltung  der  öffentlichen  Ruhe,
bei  Tag  und  Nacht,  und  des  Hausfriedens,  daher  z.  B.
Einschreiten  bei  Tumult  und  Aufruhr  und  Ergreifung  von
Vorbeugungsmassregeln  dagegen,  gegen  Lärm  und  Geschrei;
  Massregeln  zur  Verhütung  gewaltsamer  Selbsthülfe,
das  Nachtwächterwesen  in  seinem  ganzen  Umfange,  mithin
  Anstellung,  Verpflichtung,  Instruirung  und  Beaufsichtigung
  der  Nachtwächter,
das  Verfahren  gegen  Bettler,  Trunkenbolde,  Vagabunden,
liederliche  Dirnen,  unehelich  schwangere  Weibspersonen,
aufliegende  Gesellen,  Lehrlinge  und  Dienstboten,
Aufsichtsführung  über  die  Meubleure,  Trödler,  Pfandverleiher,
  Schacherjuden,  Stempel-  und  Petschaftschneider,
Aufsicht  über  den  Wagenverkehr  bei  öffentlichen  Lustbarkeiten,
  Bällen,  Redouten,  Illuminationen  etc.,
Verfügung  wegen  der  etwa  nöthig  werdenden  Sperrung
der  Strassen  und  Brücken,
Aufsicht  über  die  Geräumigkeit  der  Strassen  überhaupt,
die  Untersuchung  und  Bestrafung  des  schnellen  Fahrens
und  Reitens  auf  den  Strassen,  des  ungebührlichen  Peitschenknallens
  etc.,
die  Untersuchung  und  Bestrafung  des  unerlaubten  Schiessens,
  Abbrennens  von  Feuerwerkskörpern  u.  s.  w.,
die  Untersuchung  und  Bestrafung  des  Tragens  verbotener
Waffen,
Erörterung  über  Feuerschäden,  soweit  sich  auf  eine  verbrecherische
  Absicht  oder  strafbare  Fahrlässigkeit  dabei
schliessen  lässt,  und  Aufsichtsführung  bei  ausgebrochenem
Feuer,  um  unnöthigen  Menschenzusammenfluss  abzuhalten
und  Eigenthumsvergehen  zu  verhindern,

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