Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1892. (83)

336  Berichtigung  eines  Schreibverstoßes.  —  Gnome.

führung  eln  Justizgegenstand  in  Frage,  und
deßhalb  mit  Recht  vom  Unterrichter  jene  Einrede
  verworfen  worden.“

5.
Berichtigung.  eines  Schreibverstoßes.

Findet  sich  ein  offenbarer  Schreibverstoß  im
Tenor  eines  Urtheils  der  frühern  Instanzen,  so  ist
der  Oberrichter  wohl  befugt,  denselben  von  Amtswegen
  zu  berichtigen.

DAGE.  v.  23.  April  1839,  Nr.  9072  3/.

6.

Rechtsverhältnisse  aus  dem  außerehelichen  Beischiafe.

Diese  sind  nach  den  Gesetzen  des  Orts,  wo
der  Beischlaf  stattgefunden,  zu  beurtheilen.

DA

GE.  v.  23.  März  1832,  Nr.  1248  8.  S.
dagegen  Komment.  zur  GO.  Bo.  I.  S.  245.

Gnome.
Zur  letzten  Stunde  willst  du,  was  zu  thun,  ver-«
  taen.  »
Sieh  zu,  die  Stunde  droht,  eh'  du  gethan,  zu
schlagen  2).

1)  Wir  bringen  wlederholt  in  Erinnerung,  daß  die  in
unsrer  Beitschrift  Bd.  IV,  S.  51,  111  und  im  Komment.
  zur  GO.  Vd.  U.,  „S.  210  in  Betreff  der  Insinnationen
  an  Sonn=  und  Feiertagen  aufgestellte  Ansicht
  in  der  Praxis  nicht  allgemein  adoptirt,  und  daher
für  solche  Fälle  anzurathen  sey,  die  in  Folge  des  Dekretes
  zu  machende  Eingabe  nicht  auf  den  Tag,  welcher
sich  nach  dieser  Ansicht  als  der  letzte  der  Frist  berechnet,
  zu  verschieben.  "

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