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Nro. 67.
Regierungs -Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Donnerstag, den 25. December 1824.
Juhalt.
Verfügungen der Departements. Erkemunisse der Gerichtshöse des Königreichs vom Mona#
Oftober à 3½4.
1 Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
Des Justiz-Departements.
Die in dem Monst Oktober 16 74 von den Gerichtshöfen des Königreiche ausgesprochenen Erkenntnisse
betressend.
In dem verflossenen Monat Oktober sind von sämtlichen Gerichrshöfen des Kö,
nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen bemerkt
wird, daß nur rechtskräfrige Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Regierungs-Blatt
aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits-Strafe
erkannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staaks-oder Commun-Dieners verfügt wird.
A) Obertribunal.
I. Criminal-Senat.
Den :. Oktober wurder von dem Gerichtshofe zu Tübingen
r. in der Rikurssache des Feldmessers Ja- unterm zu. Januar d. J. wegen unfreikeb
Flammer, von Reutlingen, das williger Schwächung, Berruge und Scor-