Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Nro.  67.

Regierungs  -Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

Donnerstag,  den  25.  December  1824.

 

Juhalt.
Verfügungen  der  Departements.  Erkemunisse  der  Gerichtshöse  des  Königreichs  vom  Mona#
Oftober  à  3½4.

1  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Keine.
II.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Justiz-Departements.
Die  in  dem  Monst  Oktober  16  74  von  den  Gerichtshöfen  des  Königreiche  ausgesprochenen  Erkenntnisse
betressend.

In  dem  verflossenen  Monat  Oktober  sind  von  sämtlichen  Gerichrshöfen  des  Kö,
nigreichs  nachstehende  Erkenntnisse  ausgesprochen  worden,  wobei  im  Allgemeinen  bemerkt
wird,  daß  nur  rechtskräfrige  Urtheile  der  Criminal-Gerichts-Stellen  in  das  Regierungs-Blatt
  aufgenommen  werden,  wodurch  eine  längere,  als  dreimonatliche  Freiheits-Strafe
erkannt,  oder  die  Dienst-Entfernung  eines  Staaks-oder  Commun-Dieners  verfügt  wird.

A)  Obertribunal.
I.  Criminal-Senat.

Den  :.  Oktober  wurder  von  dem  Gerichtshofe  zu  Tübingen
r.  in  der  Rikurssache  des  Feldmessers  Ja-  unterm  zu.  Januar  d.  J.  wegen  unfreikeb

  Flammer,  von  Reutlingen,  das  williger  Schwächung,  Berruge  und  Scor-