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hann Friederich, der auf groͤßere Belohnung nie gehofft
hatte als auf richtige Zahlung der Franzoͤsischen Subsidien *),
konnte den unerwartetsten Ausgang des Krieges, so viel auch
der Krieg seine Lande gekostet hatte, weit leichter vergessen,
als Georg Wilhelm in Feue und Ernsi Angust in Osnabrück
thaten.
das Marschkirchsplel und alle Güter, Gefälle und Rechte,
welche Bremen und Verden im Lüneburgischen, Hopischen und
Diepholzischen hatten oder haben sollten.
Diese Erwerbungen wurden nach dem Burchtorfischen Recesse
von 1676 und den gellischen Declarationen desselben von
1677 und 1679 50. Janr so getheilt, daß Herzog Johann Friederich
den vierten Theil des Restes erhalten sollte, der übrig
blieb, nachdem Georg Wilhelm und Rudolf August ein ansehnliches
Präcivuum vorausgenommen. Johann Friederich
starb, ehe der. Erecutionsreceß mit Schweden berichtiget, die
Dbheilung vollzogen werden konnte, daher in dem Zellischen
Einalvergleiche, 12. Nov. 1681, manche neue Modifteationen
noͤthig waren, f. von Selchow Magazin I. Th. S. 151 f.
Um alle Erwerbungen und zum Theil auch geographische
Modificationen des Herz. Hannover zu überschauen, die zu
Jo. Friedr. Regierung gehören, sind noch zu vergleichen die
Burchwedelsche Punctation 12. Mai 1671 und der Burchterfer
Receß 30. Aug. 1679. Durch ersiere trat Geo. Wilh. an
Jo. Frieder, ab, die drei Dörfer Dören, Wülfel und Lazen,
welche bisher zur Vogtei Ilten gehörten nebst der Jurisdiction
auf dem Aegidienfelde vor Hannover. Dies erhlelt Johaun
Friederich wegen geleisteter Hülfe bei Eroberung der
Stadt Braunschweig. Im Burchtorfer Recesse wurden manche
Schwierigkeiten verglichen, welche noch aus der Mittelbraunschweigischen
Erbschaft herrührten.
*) Bei dem Nimwegischen Friedenskongresse war Johann Friederich's
Hauptforderung: ut ralio haberelur prætensionum
et jurium, qus ipsi ex pacto cum R. Daniæ, Electore et
Mlonaster. super medio stalu quæsita. pusend. 1. c. I..
XV. 1. 49. Er forderte Unterhalt für seine Armee, die doch
dem Vaterlande keinen Dienst gethan, die er aber dem Vaterlande
zu Gefallen hatte ruhen lassen.