Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Achter Jahrgang. 1892. (33)

Die  Oesterreichisch-Angarische  Menarchie.  (Januar  5.  —-  12.)  213

Einen  großen  Teil  der  letzten  Sitzungsperiode  des  Reichstags  nahm
die  Verhandlung  jenes  Gesetzentwurfs  in  Anspruch,  welchen  Unsere  Regierung
  bezüglich  der  Regelung  der  Verwaltung  eingebracht  hat.  Dieser  Gesetzentwurf
  konnte  während  dieses  Reichstags  nicht  zum  Gesetz  erhoben
werden;  es  wurde  aber  von  der  Gesetzgebung  das  hochwichtige  Prinzip  angenommen
  und  in  das  Gesetz  aufgenommen,  daß  die  Verwaltung  in  den
Komitaten  eine  staatliche  Aufgabe  bildet,  welche  durch  ernannte  Staatsorgane
  versehen  wird.  Es  wird  die  Aufgabe  Unserer  Regierung  bilden,  auf
Grund  der  von  der  Legislative  erhaltenen  Weisung  je  eher  diejenigen  Gesetzentwürfe
  vorzulegen,  welche  sich  auf  die  auf  dieser  Grundlage  zu  erfolgende
  Organisierung  der  Verwaltung  und  gleichzeitig  auf  die  Einführung
des  Verwaltungsgerichtes  beziehen.  Auf  dem  Gebiete  des  Justizwesens  ist
die  Umwandlung  der  richterlichen  und  anwaltschaftlichen  Organisation  wohl
die  wichtigste  Schaffung  dieses  Reichstages  gewesen.  Die  Dezentralisation
der  königlichen  Tafeln  und  Ober-Staatsanwaltschaften,  sowie  die  eingreifenden
  Aenderungen,  welche  im  Organismus  der  erstinstanzlichen  Gerichte  und
Anwaltschaften  vorgenommen  wurden,  bilden  die  notwendige  Grundlage  für
die  systematische  Reform  des  formellen  Straf=  und  Zivilrechtes.  Jene  Gesetze,
  welche  die  mehr  und  mehr  in  breiteren  Schichten  durchgeführte  Regelung
  der  Besitzverhältnisse  und  der  Zustände  des  Grundbuchwesens  zum
Gegenstande  haben,  waren  von  wohlthätiger  Wirkung  sowohl  auf  die  Festigung
  des  Bodenkredits,  als  auch  auf  die  Erhöhung  der  Sicherheit  der  die
Liegenschaften  betreffenden  Rechtspflege,  und  zusammengenommen  werden  diese
Gesetze  das  Inslebentreten  der  auf  dem  Gebiete  der  Kodifikation  des  Zivilrechts
  vorzunehmenden  Reformen  erleichtern.

Auch  auf  dem  Gebiete  des  öffentlichen  Unterrichts  und  der  allgemeinen
Kultur  wurden  wichtige  legislative  Verfügungen  getroffen,  und  diese  werden
unzweifelhaft  die  Sicherung  jener  Ergebnisse  in  großem  Maße  erhöhen,  deren
Erreichung  eine  hervorragende  Aufgabe  des  kulturellen  Staates  bildet.

Und  somit  kann  der  abgelaufene  Reichstag,  trotzdem  daß  nicht  alle
durch  Unsere  Regierung  eingebrachten  Entwürfe  verhandelt  werden  konnten,
doch  wichtige  Resultate  aufweisen.

Geehrte  Herren  Magnaten  und  Abgeordnete!  Da  es  Unser  Wunsch
ist,  daß  die  von  Unserer  Regierung  vorbereiteten  Reformentwürfe  durch  den
Reichstag  je  eher  mit  voller  Ruhe  und  ohne  jede  Unterbrechung  in  Verhandlung
  genommen  werden  können,  haben  Wir  über  den  auf  die  Gesetzartikel
  4  vom  Jahre  1848  und  Gesetzartikel  10  vom  Jahre  1867  basierten
Vorschlag  Unserer  Regierung  beschlossen,  den  für  den  26.  Semptember  1887
einberufenen  Reichstag  früher  aufzulösen  mit  der  Absicht,  den  neuen  Reichstag
  innerhalb  der  durch  das  Gesetz  bestimmten  kürzesten  Frist  einzuberufen.

Die  Treue  zum  Throne,  die  Vaterlandsliebe  und  Achtung  vor  den
Gesetzen  bildeten  zu  jeder  Zeit  hervorragende  Charaäkterzüge  der  ungarischen
Nation;  auch  die  jetzige  Generation  hat  vielfache  Beweise  dafür  geliefert,
daß  sie  diese  von  ihren  Ahnen  ererbten  Eigenschaften  treu  bewahrt  hat.
Wir  sehen  daher  mit  Zuversicht  und  Beruhigung  der  Zukunft  entgegen,  da
Wir  in  betreff  der  Erhaltung  der  bestehenden  Rechtsordnung,  wie  in  betreff
der  materiellen  und  kulturellen  Entfaltung  des  Landes  auf  die  eifrige  Mitwirkung
  der  Nation  stets  mit  Sicherheit  rechnen  können.

Nun  aber  empfangen  Sie  und  überbringen  Sie  Ihren  Sendern  Unseren
  aufrichtigsten  königlichen  Gruß.

Womit  Wir  den  gegenwärtigen  Reichstag  für  geschlossen  erklären."“

12.  Januar.  (Wien.)  Das  Abgeordnetenhaus  beginnt
die  Beratung  der  Handelsverträge.