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für die zum Bezirk des Amtsgerichts in Malmedy gehörige Gemeinde
Faymowwille,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Siegburg gehörige Gemeinde Mondorf,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Dülken gehörige Gemeinde Boisheim,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Rheinberg gehörigen Gemeinden
Ossenberg, Wallach, Kamperbruch und Rossenray,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kempen gehörige Gemeinde Herongen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Adenau gehörige Gemeinde Breid-
scheid,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Andernach gehörigen Gemeinden
Nieder-Oberweiler und Burgbrohl,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kirchberg gehörigen Gemeinden
Reckershausen und Oberkostenz,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Mayen gehörigen Gemeinden Weiler
und Reudelsterz,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Simmern gehörige Gemeinde Sargen-
roth,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kreuznach gehörige Gemeinde Lauben-
heim,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts in Stromberg gehörigen Gemeinden
Bingerbrück und Weiler bei Bingen, sowie für die in demselben Amts-
gerichtsbezirk belegenen Bergwerke Argenschwang, Leocadia, Morgen-
bach, Rheinberg, Sarmsheim, Schoeneberg, Waldalgesheim und Wall-
hausen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kerpen gehörigen Ortschaften Türnich,
Balkhausen und Brüggen,
für die zur Stadtgemeinde Cöln und zum Bezirk des Amtsgerichts Cöln
gehörige Katastergemeinde Kriel, ganz beziehungsweise größtentheils
umfassend die Ortschaften Lindenthal, Lind, Braunsfeld, Sülz, Deck-
stein und Kriel,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Grevenbroich gehörige Gemeinde
Barrenstein,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Völklingen gehörige Gemeinde
Emmersweiler,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts in Saarlouis gehörige Gemeinde
Hülzweiler, 6
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wadern gehörige Gemeinde Rapp-
weiler-Zwalbach,