Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1894. (85)

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für die zum Bezirk des Amtsgerichts in Malmedy gehörige Gemeinde 
Faymowwille, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Siegburg gehörige Gemeinde Mondorf, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Dülken gehörige Gemeinde Boisheim, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Rheinberg gehörigen Gemeinden 
Ossenberg, Wallach, Kamperbruch und Rossenray, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kempen gehörige Gemeinde Herongen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Adenau gehörige Gemeinde Breid- 
scheid, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Andernach gehörigen Gemeinden 
Nieder-Oberweiler und Burgbrohl, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kirchberg gehörigen Gemeinden 
Reckershausen und Oberkostenz, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Mayen gehörigen Gemeinden Weiler 
und Reudelsterz, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Simmern gehörige Gemeinde Sargen- 
roth, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kreuznach gehörige Gemeinde Lauben- 
heim, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts in Stromberg gehörigen Gemeinden 
Bingerbrück und Weiler bei Bingen, sowie für die in demselben Amts- 
gerichtsbezirk belegenen Bergwerke Argenschwang, Leocadia, Morgen- 
bach, Rheinberg, Sarmsheim, Schoeneberg, Waldalgesheim und Wall- 
hausen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kerpen gehörigen Ortschaften Türnich, 
Balkhausen und Brüggen, 
für die zur Stadtgemeinde Cöln und zum Bezirk des Amtsgerichts Cöln 
gehörige Katastergemeinde Kriel, ganz beziehungsweise größtentheils 
umfassend die Ortschaften Lindenthal, Lind, Braunsfeld, Sülz, Deck- 
stein und Kriel, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Grevenbroich gehörige Gemeinde 
Barrenstein, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Völklingen gehörige Gemeinde 
Emmersweiler, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts in Saarlouis gehörige Gemeinde 
Hülzweiler, 6 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wadern gehörige Gemeinde Rapp- 
weiler-Zwalbach,
	        
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