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für die zum Bezirk des Amtsgerichts Hermeskeil gehörigen Gemeinden
Pölert und Rascheid
am 15. März 1894 beginnen soll.
Berlin, den 12. Februar 1894.
Der Justizminister.
v. Schelling.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz-Samml. S. 357)
sind bekannt gemacht:
1) das Allerhöchste Privilegium vom 10. Juli 1893 wegen Ausgabe auf
den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Altona zum Betrage von
11.000.000 Mark durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Schleswig
Nr. 43 S. 455, ausgegeben am 12. August 1893;
2) der Allerhöchste Erlaß vom 6. Oktober 1893, durch welchen genehmigt
worden ist, daß das der Pommerschen Hypotheken-Aktienbank, jetzt zu
Berlin, unter dem 1. Oktober 1866 ertheilte Allerhöchste Privilegium zur
Ausgabe auf den Inhaber lautender Hypotheken-Pfandbriefe auch unter
den durch die beschlossene Neufassung des Statuts veranlaßten Aenderungen
fortbestehen bleibt und ferner, daß das vorgedachte Allerhöchste Privilegium
auf die Ausgabe auf den Inhaber lautender Kommunalobligationen aus-
gedehnt wird, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin, Jahrgang 1894 Nr. 6, Extrabeilage, ausgegeben
am 9. Februar 1894;
3) das am 24. Oktober 1893 Allerhöchst vollzogene Statut für die Ent-
wässerungsgenossenschaft zu Lohna — Antheil Sulow — im Kreise
Lublinitz durch das Amtsblatt der Königl. gesgin zu Oppeln Nr. 47
S. 437, ausgegeben am 24. November 189
4) das am 30. Oktober 1893 Allerhöchst whoien Statut für den Neu-
Meriner Deichverband durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu
Posen Nr. 48 S. 435, ausgegeben am 28. November 1893;
5) der Allerhöchste Erlaß vom 6. November 1893, durch welchen dem Kreise
Cosel das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung
des behufs Beseitigung der Stromschlinge der Oder oberhalb Cosel, des
sogenannten Wollsackes, in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums