Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1894. (85)

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für die zum Bezirk des Amtsgerichts Hermeskeil gehörigen Gemeinden 
Pölert und Rascheid 
am 15. März 1894 beginnen soll. 
Berlin, den 12. Februar 1894. 
Der Justizminister. 
v. Schelling. 
Bekanntmachung. 
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz-Samml. S. 357) 
sind bekannt gemacht: 
1) das Allerhöchste Privilegium vom 10. Juli 1893 wegen Ausgabe auf 
den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Altona zum Betrage von 
11.000.000 Mark durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Schleswig 
Nr. 43 S. 455, ausgegeben am 12. August 1893; 
2) der Allerhöchste Erlaß vom 6. Oktober 1893, durch welchen genehmigt 
worden ist, daß das der Pommerschen Hypotheken-Aktienbank, jetzt zu 
Berlin, unter dem 1. Oktober 1866 ertheilte Allerhöchste Privilegium zur 
Ausgabe auf den Inhaber lautender Hypotheken-Pfandbriefe auch unter 
den durch die beschlossene Neufassung des Statuts veranlaßten Aenderungen 
fortbestehen bleibt und ferner, daß das vorgedachte Allerhöchste Privilegium 
auf die Ausgabe auf den Inhaber lautender Kommunalobligationen aus- 
gedehnt wird, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Potsdam 
und der Stadt Berlin, Jahrgang 1894 Nr. 6, Extrabeilage, ausgegeben 
am 9. Februar 1894; 
3) das am 24. Oktober 1893 Allerhöchst vollzogene Statut für die Ent- 
wässerungsgenossenschaft zu Lohna — Antheil Sulow — im Kreise 
Lublinitz durch das Amtsblatt der Königl. gesgin zu Oppeln Nr. 47 
S. 437, ausgegeben am 24. November 189 
4) das am 30. Oktober 1893 Allerhöchst whoien Statut für den Neu- 
Meriner Deichverband durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu 
Posen Nr. 48 S. 435, ausgegeben am 28. November 1893; 
5) der Allerhöchste Erlaß vom 6. November 1893, durch welchen dem Kreise 
Cosel das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung 
des behufs Beseitigung der Stromschlinge der Oder oberhalb Cosel, des 
sogenannten Wollsackes, in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums
	        
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