Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

1I#  Viertes  Sachregister.

22  174.  —  die  für  das  unbefüugte  Tragen  derselben  festgesetzten  Strafen  finden  auch  auf  die  National-Kokarde,
  das  National-Militairabzeichen  und  auf  das  Landwehrkreuz  Anwendung.  24.  214.
Ofspreußen,  Provinz,  Errichtung  öffentlicher  Schauanstalten  für  Tuch=  und  andere  Wollwaaren  in  selbiger.

  23.  2  —  12.  —  Abänderungen  der  Abgaben-Erhebungsrolle,  vom  25sten  Oktober  182  1.  für
selbige.  23.  A5.  —  Anordnung  der  Provinzlal-Stände  für  selbige.  23.  138  —  145.
Ostprenßische  Pfandbriefe,  einstwellige  Fortdauer  des  Kapital-Indults  für  selbige.  25.  191.

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Pachtverträge,  Berechnung  und  Entrichtung  der  Stempelsteuer  von  felbigen.  22.  60.  ueqd.  67.  83.
A#.  auch  Kontrakte.

Packentrager,  Lingensche  und  andere,  Gewerbetrieb  derselben  im  Umherziehen.  24.  130.  135.

Päckereien,  was  bei  deren  Versendung  mit  der  Post  zu  beobachten  ist.  24.  236.  —  Porto-Berechnung
für  selbige.  24.  2238.  237.  —  Entrichtung  des  Packkammer=  oder  Lagergeldes  für  deren  sichere  Aufbewahrung
  in  den  Postanstalten.  24.  233.  —  Verfahren  rücksichtlich  derselben,  wenn  weder  Absender
noch  Empfünger  ausgemittelt  ist.  24.  233.

Packkammergeld,  (Lagergeld),  dessen  Encrichtung  für  dle  bei  den  Postanstalten  aufbewahrten  Packerr
und  Gelder.  24.  233.

Paderborn,  Bisthum,  s.  Westphalen,  Provinz.  -

Papiere,  geldwerthe  und  zum  oͤffentlichen  Umlaufe  bestimmt,  Strafen  fuͤr  deren  Nachmachung  und
Verfälschung.  23.  43.  —  Portoberechnung  für  deren  Versendung  mit  der  Post.  24.  230.  —  25.  20.
—  verfälschte,  Strafen  für  deren  Verbreitung.  23.  43.  —  Kours  habende,  deren  Verkauf  im  Wege
der  Exekution.  2.  178.  „8eq.  —  (.  auch  Staats=  und  Schuld-Papiere.  ·

Paͤsse,  zu  Reisen,  Gesuche  um  deren  Ertheilung  beduͤrfen  keines  Stempels.  22.  58.  —  Stempelge
brauch  zu  selbigen  überhaupt.  22.  83.  —  zu  Seereisen,  deren  Untersuchung  vor  der  Abfahrt.  22.  93.
—  zur  Einführung  fremder,  zum  Einschmelzen  bestimmten  Kupfermünzen,  mülssen  bei  den  Provinzlal-Regierungen
  nachgesucht  werden.  23.  123.

Paß-Formulare,  gestempelte,  deren  Verkauf.  22.  70.  oed.

Maßgebühhren,  deren  Belbehaltung  nach  den  Vorschriften  des  Paßreglements,  vom  1  #ten  Jull  1817.

130.

Patrimonial-Gerichte,  deren  Beibehaltung  im  Herzogthume  Westphalen,  Fürstenthume  Siegen  und

An  den  Grafschaften  Wlttgenstein.  25.  159.

Pensionaire,  können  Schuldenhalber  mit  Personalarrest  belangt  werden,  wenn  sie  nicht  kommissarisch
beschästigt  sind.  23.  J9.  —  gehen  ihrer  Pension  durch  Verbrechen  verlustig,  welche  früher  ihre  Kasstion
  zur  Folge  gehabt  haben  wörde.  25.  147.  —  (.  auch  Militair-Pensionaire  und  Pensionen.

Pensionen,  Berechnung  des  Quittungsstempels  von  selbigen.  22.  61.  —  in  wleweit  von  selbigen  Bebträge
  zu  den  Gemeindclasten  zu  leisten  sind.  22.186.  —  Präklussp-Termin  für  die  Ansprüche  auf  selbige
aus  frühern  Verhältnissen.  22.20  5.  —  rücksichtlich  derselben  soll  kein  gerichtliches  Verfahren  zugelassen
werden.  23.  21.  —  25.  147.  —  solches  sindet  aber  statt  beil  begangenen  Verbrechen,  welche  früher
die  Strafe  der  Kassation  nach  sich  gezogen  haben  würde.  25.  147.  —  wann  auf  deren  Verlust  gerichtlich
  erkannt  werden  kann.  25.  147.  —  von  Brodherrschaften  ihren  Dienern  ausgesetzt,  Ermäßigung
  der  Stempelabgabe  für  selbige.  23.  1.  —  durch  den  Reichsdeputatlons-Schluß,  vom  25st9en  Februar
  1803,  oder  durch  Verträge  mit  anderen  Mächten  begründet,  Vorbehalt  der  Rechte  auf  selbige.
22.  205.

Personal-Arrest,  im  Wege  der  Erekution,  kann  gegen  die  im  aktiven  Dienst  stehenden  Eivilbeamten
nicht  verhängt  werden.  23.  J9.  —  findet  gegen  Pensienalrs  und  Wartegelds  -Empfünger  statt,  wenn
solche  nicht  kommissarisch  beschästigt  sind.  ibic.  —  auch  gegen  pensionirte  oder  auf  Wartegeld  stehende
Offizlere  bei  Schuldklagen.  23.  167.  —  ,  auch  Arrest.

Personal  -  Frohnden  /  s.  Dienste.

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