Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

—  585  —

b)  aus  der  zweiten  Kammer

als  Mitglieder:  als  Stellvertreter:
der  vorsitzende  Direktor  des  Landwirt=  der  Rechtsanwalt  und  Rittergutsbesitzer,
schaftlichen  Kreditvereins  im  Königreiche  Geheime  Hofrat  Opitz  auf  Treuen
Sachsen,  Geheime  Hofrat  Dr.  jar.  oberen  Teils,
Mehnert  auf  Medingen,
der  Rechtsanwalt,  Geheime  Justizrat  der  Rittergutsbesitzer,  Geheime  Okonomie-Dr.
  jur.  Schill  in  Leipzig;  rat  Hähnel  auf  Kuppritz  bei  Pommritz.

Die  Mitglieder  haben  durch  Wahl  aus  ihrer  Mitte  den  Geheimen  Hofrat  Dr.  jur.
Mehnert  zum  Vorsitzenden  und  den  Rittergutsbesitzer,  Domherrn  Trützschler  Freiherrn
  zum  Falkenstein  zu  dessen  Stellvertreter  bestimmt.

Nach  Maßgabe  von  §  17  des  Gesetzes  vom  29.  September  1834,  die  Einrichtung
der  Staatsschuldenkasse  betreffend,  wird  dies  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht.

In  der  Person  des  bei  dieser  Kasse  angestellten  Oberbuchhalters,  des  Kammerrats
Friedrich  Otmar  Dittrich,  ist  keine  Anderung  eingetreten.

Dresden,  den  11.  Dezember  1903.

Finanzministerium.
Dr.  Rüger.

Naumann.

 

 

 

 

Nr.  87.  Bekanntmachung,

die  Eröffnung  des  Betriebes  auf  der  normalspurigen  Nebeneisenbahn
Lottengrün  —  Theuma  betreffend;

vom  12.  Dezember  1903.

De#  Finanzministerium  hat  beschlossen,  die  normalspurige  Nebeneisenbahn

Lottengrün  —  Theuma
am  15.  Dezember  1903
dem  allgemeinen  Verkehre  zu  übergeben.