300 VI. Kapitel Vorschläge zur Lösung des Problems.
genug Einfluß verschafft worden sein, nur war das Veto gegen
die Preiserhöhung nicht genügend, es müßte ihm auch Einfluß
auf eine Preisermäßigung zustehen. Die Kartellgesetzgebung
werde die nächsten hundert Jahre mit Detailgesetzen beschäftigen.
Besondere (Gresetze seien jetzt schon bei der Kohle möglich, wo
die Verhältnisse schon reif sind. Im allgemeinen müsse die Publizität
erzwungen werden. Ferner solle, um gewisse Mißbräuche
auszuschließen, folgendes gesetzlich bestimmt werden: ı. bis wohin
die Kartelle die öffentlichen Gerichte ausschließen dürfen;
2. bis wohin ihre Strafgewalt gegen ihre Mitglieder gehen
dürfe; 3. bis wohin Exklusivverträge, die den Abnehmern verbieten
wollen, anderswo Waren zu nehmen als beim Kartell,
reichen dürfen; 4. ob und wie weit die Kartelle ein ungleiches
Recht für ihre Mitglieder statuieren dürfen. Gegen Kartellexportprämien,
unbillige Preisfeststellungen könne durch Eisenbahntarife,
Zollpolitik und Handelsverträge eingegriffen werden. Der
Staat müsse trachten, die Preisfestsetzung aus einseitigen Anordnungen
in Kompromisse zwischen organisierten Verkäufern und
Käufern zu verwandeln. Dies gelte auch für die Lohnfestsetzung.
Außerdem müsse, wie Professor Menzel zuerst betont habe, auch
eine Änderung der Aktiengesetzgebung eintreten, denn sonst
würde man nur Trusts erzwingen, welche die Gefahr, daß die
Spekulation und Spekulanten an die Spitze treten, befördern. Er
verlange Bestimmungen, wonach bei Aktiengesellschaften von
75 Millionen Mark Kapital an ein Viertel der Aufsichtsräte und
Direktoren durch den Reichskanzler und die Landesregierung
mit der Verpflichtung, die politischen und wirtschaftlichen öffentlichen
Interessen zu wahren, zu ernennen wäre. Der ıo Prozent
übersteigende Gewinn sei mit dem Staate und dem Lande zu teilen.
Ausländische Aktionäre sollten kein Stimmrecht haben. Hierdurch
werde die Selbständigkeit der Unternehmen doch entsprechend
gewahrt. Er tritt schließlich für die Kartelle gegen
die Trusts ein, welch letzteres System Schwindel zeitige, brutale
Gewaltmenschen in die Höhe bringe, während die Kartelle ein
wichtiges Glied in der Erziehung des Volkes und eines kaufmännischen
Beamtentums seien.!)
1) Vergl. zu Schmollers Ausführungen seinen Aufsatz in Schmollers Jahrbuch,
1905, viertes Heft S. 325 ff.