Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1895. (86)

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genten  ganz  von  der  fränkischen  Obergewalt  lossagen  wollten,
so  steht  entgegen,  daß  ja  dann  auch  die  übrigen  Erwähnungen
der  Verbindlichkeit  und  Abhängigkeit  zum  Frankenreiche  hinweggelassen
  worden  wären;  dieß  ist  aber  nicht  der  Fall.
Aber  auch  nur  das  Zweyte  angenommen,  so  übersteigt  ja
schon  der  sechsfache  Menschenwerth  Alles,  was  man  im  Frankenreiche
  kannte;  auf  dem  Leben  eines  einfachen  Dux  als
Staatsbeamten  stund  nur  dreyfaches  Wehrgeld.  Und  warum
  sollten  die  Franken  nur  in  Bayern,  wo  sie  noch  über“
dem  das  Wahlrecht  gesetzlich  zugestanden  hatten,  (Tit.  II.  cap.
I.  pag.  72  —  73  bey  Mederer)  und  in  keinem  andern  deutschen
  Lande  einen  Mann  aus  ihrer  Mitte  als  Regenten  eingesetzt
  haben?  Warum  erwähnt  keiner  ihrer  Annalisten  auch
nur  mit  einem  Worte  diese  sehn  sollende  fränkische  oder  merovingische
  Abkunft  der  Agilolfinger?  Wahrlich  genug  Gründe,
die  diese  Annahme  mehr  als  nur  bezweifeln  lassen.  (4)

Die  Seiten  51  und  52  füllt  ein  Abschnitt  des  Werkes,
der  gewiß  die  gerechteste  Mißbilligung  aller  Jener  erregen
muß,  die  noch  auf  Würde,  und  leidenschaftlose,  ruhige
Darstellung  in  der  Geschichte  halten.  Dieser  wahrhaft  lächerliche
  Eifer,  Alles,  was  aus  den  Zeiten  der  Agilolfinger
übrig  ist,  wie  diese  selbst,  zu  bezweifeln,  zu  bespötteln  und
zu  entwürdigen,  tritt  dem  Leser  hier  mit  jedem  Worte  entgegen.
  Sie  selbst  werden  sich  freylich  nicht  um  des  Herrn
Ritters  Urtheil  kümmern:  „Ihre  Asche  ruhet,  unter  wehenden
  Schilfen,  vom  Auge  Gottes  bewacht“;  aber  das  bayri-(4)

  Mehrere  derselben  habe  ich  wörtlich  aus  der  trefflichen
Critik  über  von  Hormayers  sämmtl.  Werke  J.  Band  entlehnt,
  welche  in  der  Münchner  Litteratur  Zeitung  1321
Nro  14  enthalten  ist.  —  Zu  vergleichen  ist  äbrigeus  auch
Luden  teutsche  Geschichte  III.  Bd  pag.  #r80  u.  q.  g.  Orten.