Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1896. (87)

Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

NNr.  8S8.  —

 

(Nr.  9817.)  Gesetz,  betreffend  die  Errichtung  einer  Generalkommission  für  die  Provinz
Olhprrußen.  Vom  23.  März  1806.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  2c.

verordnen,  unter  Zustimmung  beider  Häuser  des  Landtages  Unserer  Monarchie,
was  folgt:
KC.  1.
Für  die  Itvin  Ostpreußen  wird  eine  besondere  Generalkommission  in
Königsberg  errich
2.
Durch  Kömigliche  Verordnung  können  dem  Geschäftsbezirke  dieser  Generalkommission
  Theile  der  Provinz  Westrrausen  zugelegt  werden.

g.  3
Mit  der  Ausführung  dieses  Gesetzes  wird  der  Minister  für  Landwirthschaft,
Domänen  und  Forsten  beauftragt.
Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Berlin  im  Schloß,  den  23.  März  1896.

(L.  S.)  Wilhelm.

Fürst  zu  Hohenlohe.  v.  Boetticher.  Frhr.  v.  Berlepsch.  Migquel.
Thielen.  Bosse.  Bronsart  v.  Schellendorff.  Frhr.  v.  Marschall.
Frhr.  v.  Hammerstein.  Schönstedt.  Flhr.  v.  d.  Recke.

 

 

Redigirt  im  Burrau  des  Staateministerzums.

Be,  gedrucht  in  der  Neichsdrukeoel.
Eeset-S#amml.  1896.  (Nr.  9617.)  15

Ausgegeben  zu  Berlin  den  30.  März  1896.