Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1896.
des
Gesetzes 2c.
Ausgegeben
zu
Berlin.
Inhalt.
Seite.
1896.
29. Jaur.
29. —
29. —
1. Febr.
1896.
28. März.
28. —
16. Juli.
13. Män.
Allerh. Erlaß, durch welchen genehmigt worden
ist, daß von denjenigen Anleihen im Betrage
von 7 500 Mark und 3 000 000 Mark,
zu deren Aufnahme die Stadt Königsberg
i. Dr. durch die Allerh. Privilegien vom
26. Dezember 1892 und 18. Zebruar 1895
ermächtigt worden ist, die noch auezugebenden
Auleihrscheine im Gesammtbetrage von 0 500000
Mark nicht nur mit 4½, 4 oder 3 ½ Vro.
zent, sondern nach Wahl der städtischen Be-
hörden auch mit 3 Prozent jährlich verzius.
werden dürfen.
Allerh. Erlaß, durch welchen genehmigt worden
ist, daß von derjenigen Anleihe im Betrage
von 33.000 000 Mark, zu deren Aufnahmr die
Stadt Magdeburg durch das Allerb. Pri-
vilegium vom 3. Mai 1891 ermächtigt worden
ist, die noch auszugebenden Anleihescheine im
Betrage von 10 450 000 Mark nicht nur mit
4 oder 3½ Prozent, sondern nach Wabl der
städtischen Behörden auch mit 3 Prozent oder
einem zwischen 3½ und 3 Drozent liegenden
Zinsfuße verzinst werden dürfen.
Allerh. Erlaß, betr. die Anwendung der dem
Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840
angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-
polizeivergehen auf die von dem Kreise Oschers.
leben chausseemäßig ausgebaute Verbindungs.
straße zwischen der Oschersleben-Neindorfer und
der Oschersleben-Schermker Kreiechanssee — die
sogenannte Friedrichstraße in Oschersleben —.
Allerh. Erlaß, durch welchen genehmigt worden
ist, daß die von der Stadt Posen auf Grund
des Allerh. Driollegiums vom 24. Januar 1894
noch auszugebenden Anleihescheine nicht nur
mit 4 ober 3 ½ Prozent, sondern auch mit
3 Poozent verzinst werden dürfen.
Allerh. Erlaß, betr. die Herabsehung des Lins-
fußes der von dem Kreise Oels auf Grund
der Allerh. Privllegien vom 30. Oktober 1865,
27. November 1873 und 7. Dezember 1885 aus-
gegebenen Anleihescheine auf 3 ½ Pruzent.
3.
Nr. 10.
46.
Nr. 11.
46.
Nr. 12.
Mr. 1.