für die zum Bezirk des Amtsgerichts Prüm gehörigen Gemeinden Daus-
feld und Hermespand,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Saarburg gehörige Gemeinde
Baldringen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Daun gehörige Gemeinde Uedersdorf,
für die zum Bezirk des Amrtsgerichts Wadern gehörige Gemeinde Wald-
bahoonch,
für die zum Bezirk des Amtegerichts Trier gebörige Gemeinde Morscheid
am 15. Juni 1896 beginnen soll.
Berlin, den 15. Mai 1896.
Der Justizminister.
Schönstedt.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz. Samml. S. 357)
sind bekannt gemacht:
1) die Allerhöchste Konzessionsurkunde vom 25. November 1895, betreffend
den Bau und Betrieb einer Nebeneisenbahn von Lübben über Uckro und
Alt-Herzberg nach Falkenberg durch die Niederlausitzer Eisenbahngesellschaft,
durch die Amteblätter
der Königl. Regierung zu Merseburg, Jahrgang 1896 Nr. 20
S. 165, ausgegeben am 16. Mai 1896
der Königl. Regierung zu Frankfurt a. O., Juhrgang 1896 Nr. 19
S. 127, ausgegeben am 13. Mai 1896;
2) der Allerhöchste Erlaß vom 23. März 1896, durch welchen der Gemeinde
Niedergrenzebach im Kreise Ziegenhain das Recht verlichen worden ist,
zur Ausführung der geplanten Wasserleitung die im Gemeindebezirk Nieder-
grenzebach befindliche Quelle sowie das weitere zur Durchführung des Unter-
nehmens erforderliche Grundeigenthum im Wege der Enteignung zu
erwerben, oder, soweit dies ausreichend ist, mit einer dauernden Be-
schränkung zu belasten, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu
Cassel Nr. 19 S. 97, ausgegeben am 29. April 1896)
3) der Allerhöchste Erlaß vom 30. März 1896, betreffend die Genehmigung
der von der Generalversammlung des Pommerschen Landkreditverbandes
zu Stettin beschlossenen Aenderungen und Zusätze zu dem (tevidirten
Verbandsstatute, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Stettin
Nr. 20 S. 121, ausgegeben am 15. Mai 1896.
Redigitt im Bureau des Staatzministeriums.
Berlin, Jedruckt in der Reichsd##cktrei.