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(Nr. 9839.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundönchs für
einen Thell der Bezirke der Amtsgerichte Aldenhoren, Blankenheim, Düren,
Hennef, Siegburg, Adenau, Ahrweiler, Coblenz, Kirchberg, Grrvenbroich,
Neuß, Saarlonis, Hillesheim, Neuerburg, Prüm, Saarburg, Trier und
Waxweiler. Vom 9. Juli 1896. «
Auf Grunddes§.49besGesctzesüberdasGrundbuchwesenunbdieswangsi
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen
Rechts vom 12. April 1888 (Gesetz Samml. S. 52) bestimmt der Justizminister,
daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das Grundbuch
im K. 48 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Aldenhoven gehsrigen Gemeinden
Bourheim und Dürwiß,
für dee Bezirk des Amtsgerichts Blankenheim gehörige Gemeinde
ondorf,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Düren gehörigen Gemeinden Niederzier
und Froitzheim,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Hennef gehörige, einen Theil der
politischen Gemeinde Oberpleis bildende Katastergemeinde Berghausen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Siegburg gehörige Gemeinde Niederpleis,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Adenau gehörige Gemeinde Niederbaar,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Ahrweiler gehörige Gemeinde Neuenahr,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Coblen gehörige Gemeinde Cobern,
für bee um Bezirk des Amtsgerichts Kirchberg gehörige Stadtgemeinde
Kirchberg,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Grevenbroich gehörige Gemeinde Elfgen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Reuß gehörige Gemeinde Gohr,
für die zum Bezirk des Amrsgerichts Saarlouis gehörige Gemeinde Itteredorf,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Hillesheim gehörigen Gemeinden
Oberbettingen und Niederbettingen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neuerburg gehörige Gemeinde Baustert,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Prüm gehörige Gemeinde Gondelsheim,
für che zum Bezirk des Amtsgerichts Saarburg gehörige Gemeinde
reimerath,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Trier gehörige Gemeinde Butzweiler,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Waxweiler gehörigen Gemeinden
Waxweiler und Greimelscheid
am 15. August 1896 beginnen soll.
Berlin, den 9. Juli 1896.
Der Justizminister.
In dessen Vertretung:
Nebe. Pflugstaedt.