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Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 26. August 1896.
G. S) Wilhelm.
Jür den Finanzminister und den Minister
der geistlichen 2c. Angelegenheiten:
Schönstedt.
(Nr. 9850.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für
einen Thell der Bezirke der Amtsgerichte Düren, Euskirchen, Nheinbach,
Siegburg, Adenau, Boppard, Cochem, Sankt Goar, Kirchberg, Mayen,
Trarbach, Bergheim, Opladen, Sankt Wendel, Hillesheim, Neumagen,
Saarburg, Trier, Waxweller, Wittlich, Daun und Wadern. Vom 8. Sep.
tember 1896.
A#- Grund des §F. 49 des Gesetzes über das Grundbuchwesen und die Jwangs.
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Geltungsbereiche des Rheinischen
Rechts vom 12. April 1888 (Geseg-Samml. S. 52) bestimmt der Justizminister,
daß die zur Anmeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das Grundbuch
im §. 48 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Düren gehörige Gemeinde Wollers-
heim mit den Gehöften Gödersheim und Rentmühle,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Euskirchen gehörige Gemeinde Vernich,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Rheinbach gehörige Gemeinde Esch,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Siegburg gehörige Gemeinde Wahlscheid,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Adenau gehörige Gemeinde Hoffeld,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Boppard gehörige Gemeinde Ereshausen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Cochem gehörige Gemeinde Eller,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Sankt Goar gehörige Gemeinde Oberwesel,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kirchberg gehörige Gemeinde Panzweiler,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Mayen gehörige Gemeinde Rieden,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Trarbach gehörige Gemeinde Rödelhausen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Bergheim gehörige Gemeinde Oberembt,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Opladen gehörige, einen Theil der
politischen Gemeinde Richrath bildende Katastergemeinde Berghausen,