Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1896. (87)

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für die zum Bezirk des Amtsgerichts Sankt Wendel gehörige Stadtgemeinde 
Sankt Wendel, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Hillesheim gehörige Gemeinde Birgel, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neumagen gehörigen Gemeinden 
Elzerath und Rorodt, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Saarburg gehörigen Gemeinden 
Mannebach und Hentern, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Trier gehörige Gemeinde Kürenz, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Waxweiler gehörige Gemeinde Dackscheid, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wittlich gehörige Gemeinde Laufeld), 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Daun gehörige Gemeinde Steinborn, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wadern gehörigen Gemeinden Mit- 
losheim und Niederlosheim 
am 15. Oktober 1896 beginnen soll. 
Nach 
sind b 
Verlin, den 8. September 1896. 
Der Justizminister. 
Schönstedt. 
  
Bekanntmachung. 
Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz= Samml. S. 357) 
ekannt gemacht: 
1) der Allerhöchste Erlaß vom 12. Juli 1896, betreffend die Verleihung 
1 
des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Spremberg zur Entziehung 
und zur dauernden Beschränkung des Zm Bau und Betrieb einer Klein- 
bahn vom Bahnhof Spremberg der Berlin-Görlitzer Eisenbahn nach der 
Stadt Spremberg und von dort nach den Kohlengruben bei Pulsberg 
und Terpe in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das 
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Frankfurt a. O. Nr. 35 S. 255, aus- 
gegeben am 2. September 1896) 
b der Allerhöchste Erlaß vom 15. Juli 1896, betreffend die Anwendung 
der dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Be- 
stimmungen wegen der Chausseepolizeivergehen auf die von dem Kreise 
Sransbrg erbaute und in künftige chausseemäßige Unterhaltung über- 
nommene Chaussee von Spanden nach Agstein, durch das Amtsblatt der 
Königl. Regierung zu Königsberg Nr. 36 S. 332, ausgegeben am 
3. September 1896; 
(Nr. 9850.)
	        
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