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(Nr. 9863.) Allerhschster Erlaß vom 16. Dezanber 1896, betreffend Elnsetzung einer Eisen-
bahnbehsrde in Malnz.
A# Ihren Bericht vom 10. Dezember d. J. bestimme Ich zur Ausführung des
Staatsvertrages zwischen Preußen und Hessen über die gemeinschaftliche Ver-
waltung des beiderseitigen Eisenbahnbesitzes vom 23. Juni 1896 im Einver-
ständniß mit Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Hessen und bei
Rhein, daß am 1. Februar 1897 eine nach Maßgabe der von Mir unterm
15. Dezember 1894 genehmigten Verwaltungsordnung für die Staatseisenbahnen
(Geset--Samml. 1895 S. 11) Ihnen unmittelbar uniterstehende Eisenbahndirektion
mit dem Site in Malnz und der Firma: „Königlich Preußische und Groß-
herzoglich Hessische Eisenbahndirektion“ errichtet und dieser Behörde:
a) für die Zeit bis zum 1. April 1897 Verwaltung und Betrieb der zum
Hessischen Ludwigs-Eisenbahnunternehmen gehörenden Strecken,
b) vom 1. April 1897 ab aber Verwaltung und Betrieb der ihr alsdann
anderweit von Mir zu überweisenden Strecken des zu einer Betriebs-
und Finanzgemeinschaft vereinigten Preußischen und Hessischen Staats-
eisenbahnmetzes
übertragen wird.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetzsammlung zu veröffentlichen.
Neues Palais, den 16. Dezember 1896.
Wilhelm.
Thielen.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
RKedigirt im Vureau des Skaatsministeriums.
Herlin, Ledruckt in der Relchsdruckreei.
(Nr. 9803.)